Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Das Ende 1994 in Kraft getretene Sachrechtsbereinigungsgesetz regelt im Wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken, an denen Nutzungsrechte verliehen oder zugewiesen wurden, auf denen vom Eigentum am Grundstück getrenntes selbständiges Gebäudeeigentum entstanden war oder die mit Billigung staatlicher Stellen für bauliche Zwecke in Anspruch genommen wurden. Dabei wurde versucht, einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Nutzern und den Eigentümern des Grund und Bodens zu schaffen. Kernregelung des Gesetzes ist die Wahlmöglichkeit des Nutzers zwischen dem Ankauf des Grund und Bodens zum halben Verkehrswert (aber: pauschalierte Abzüge usw. sind möglich) oder der Bestellung eines Erbbaurechts zu fest vorgeschriebenen Zinssätzen.
Im Rahmen des SachenRBerG muss der Verkehrswert des Grund und Bodens ermittelt werden. Die Berechnung des regelmäßigen Preises muss den juristischen Berufen überlassen werden, da dabei eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen auszulegen sind.
Sale-and-Lease-Back
ist eine Sonderform des Leasings, bei der ein Unternehmen eine Immobilie an eine Leasing-Gesellschaft verkauft und sie zur weiteren Nutzung gleichzeitig wieder zurück least. Durch den Kaufpreis kann das Unternehmen Kapital freisetzen und erhöht kurzfristig seine Liquidität, kann das Objekt aber weiterhin nutzen. Nachteilig können sich die laufenden Zahlungen der Leasingraten in der Folge auswirken. Zudem ist das Unternehmen nicht mehr Eigentümer und nimmt damit an zukünftigen Wertsteigerungen nicht teil. Detailliertere Ausführungen finden sich im Download Alternative Finanzierungen [174 KB].
Schmetterlings-Zertifikat
Schmetterlings-Zertifikat ermöglicht eine Partizipation an der absoluten Wertentwicklung des jeweiligen Basiswertes (egal ob positives oder negatives Vorzeichen), wobei die obere Partizpationsrate in jedem Falle x % bis zu einer maximalen Underlying-Performance von y %, beträgt. Nach unten gewinnt das Zertifikat einfach, solange der Basiswert zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit die y-prozentige Verlustschwelle testet. Ansonsten erfolgt eine normale Partizipation (auch am Verlust) analog zu einer Direktinvestition, sofern der Schlusskurs am Bewertungstag nicht wieder über sein Ausgangsniveau steigen sollte.
Die technische Realisierung einer solchen Option beruht auf dem Handel mit insgesamt 4 Optionen gleichen Verfallsdatums: Kauf einer Option mit niedrigem Basispreis, Verkauf von 2 Optionen mit mittleren Basispreisen und Kauf einer Option mit höherem Basispreis.
Siehe auch Zertifikate
Basket-Zertifikate
Bonus-Zertifikate
Discount-Zertifikate
Index-Zertifikate
Schrumpfungsgebiete
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Das Anfang 1995 in Kraft getretene Schuldrechtsanpassungsgesetz regelt im Wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken, die auf vertraglichen (nicht dinglichen) Nutzungsrechten beruhen. Betroffen sind insbesondere Grundstücke die mit Garten-, Wochenendhäusern oder Garagen bebaut sind. Dazu kommen die Grundstücke, die auf Grund von Überlassungsverträgen genutzt werden. Bei hohen Investitionen können diese Grundstücke auch in den Regelungsbereich des SachenRBerG fallen.
In der Wertermittlung dieser Grundstücke müssen insbesondere Möglichkeiten der Vertragskündigungen (durch beide Seiten möglich), Kosten von eventuellen Abrissmaßnahmen und Entschädigungsleistungen für Gebäude und Anpflanzungen berücksichtigt werden.
Schweinezyklus
Schweinezyklus ist die Bezeichnung für eine periodische Entwicklung des Angebots, die zuerst auf dem Markt für Schweine beobachtet wurde.
Bei hohen Preisen kommt es zu verstärkten Investitionen, die sich allerdings wegen der Aufzuchtzeit erst verzögert auswirken und dann zu einem Überangebot und Preisverfall führen. Infolgedessen kommt es zur Reduzierung der Produktion, die sich ebenfalls erst zeitverzögert auswirkt und dann zu einem Nachfrageüberschuss und steigenden Preisen führt. Dieser Vorgang wiederholt sich zyklisch.
Der Begriff wird im übertragenen Sinne für ähnliche Vorgänge zum Beispiel auf bestimmten Arbeitsmärkten gebraucht: Hohe Gehälter führen zu einer steigenden Zahl von Studienanfängern, die dann nach mehreren Jahren gleichzeitig auf den Arbeitsmarkt drängen. Die schlechteren Jobaussichten schrecken sodann neue mögliche Studienanfänger ab.
Scoring Verfahren
Scoring wird als ein statistisches Verfahren von Kreditinstituten angewendet um eine Risikoklassifizierung für Kredite durchzuführen. Aufgrund der Kreditausfälle im eigenen Kreditportfolio wird versucht, signifikante Merkmale für eine Ausfallwahrscheinlichkeit zu ermitteln. Aus den erfragten und maschinell ermittelten Daten wird eine Risikoklassifizierung ermittelt und die Kreditentscheidung vorbereitet.
Securitization
Zertifizierung, Verbriefung, wertpapiermäßige Unterlegung und Absicherung von Forderungen zwecks Handelbarkeit. Siehe auch MBS, ABS, Synthetische Verbriefung.
Segregation
Unter Segregation versteht man die räumliche Absonderung eines bestimmten Teils der Bevölkerung einer Stadt von der übrigen Bevölkerung der Stadt, was zu einer gewissen Quartiersbildung führt. Letztlich handelt es sich hier um eine disproportionale Bevölkerungsverteilung über die städtischen Teilgebiete. Segregation entsteht durch eine soziale, religiöse oder ethnische Distanz zwischen den Bevölkerungsgruppen. Eigenschaftsträger können Bevölkerungsgruppen, Wohngebäude, Handelseinrichtungen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und ähnliches sein. Residentielle Segregation bezeichnet die Segregation verschiedener Bevölkerungsgruppen nach ihrem Wohnort. In der Regel wird Segregation von Teilmengen einer Bevölkerungen nach folgenden Statusmerkmalen unterschieden:
* Segregation nach dem demografischen Status
* Segregation nach dem sozialen Status und/oder
* Segregation nach ethnisch/religiöser Zugehörigkeit
der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Die Ausprägung der Segregation ist stark von den gewählten Teileinheiten des Untersuchungsraumes und den Merkmalen abhängig.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, d.h. der Bürge kann in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muß.
SELPIES Second Life People
SELPIES (Second Life People) zu deutsch: Menschen im zweiten Leben bzw. der zweiten Lebenshälfte, i.Aa. werden damit die über 50-jährigen bezeichnet. Als Zielgruppe sind die SELPIES von der Konsum- und Werbewirtschaft eng umworben, da deren Einkommen deutlich über denen der unter 50-jährigen liegen. Auch für die Wohnungswirtschaft sind die Angehörigen dieser Gruppe hochinteressante und stabile Mieter. Vergleiche auch WOOPIES und WOOFIES.
SEPA Single Euro Payments Area
Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf englisch Single Euro Payments Area (SEPA), bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein.
Ziel des SEPA ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Hieraus ergeben sich folgende Vorteile:
SEPA
***erleichtert den Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern;
***schafft den Float bei Lastschriften ab und beschränkt den Float bei Überweisungen auf einen Tag;
***ersetzt bestehende Speziallösungen z.B. für grenzüberschreitende Lastschriften durch Standards;
***verringert die benötigte Schnittstellenanzahl zwischen den ZV-Systemen durch den Einsatz des XML-Formats (SCT, SDD und später auch AZV);
***reduziert die Vielfalt der Datenformate und vermeidet den Datenverlust durch Konvertierung;
***schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa;
***fördert die Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen;
***führt mittelfristig zur Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme.
Insbesondere der letzte Punkt ist wesentlich, da das parallele Bestehen nationaler und EU-weiter Zahlungsverkehrssysteme zu doppelten Kosten führt und die Durchsetzung der EU-Normen verlangsamen oder verhindern würde. Am 30. März 2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 260/2012[1] des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009[2] veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Interessante Details finden sich dazu auch auf der Seite der Deutschen Bundesbank.
Service Center
Ein Service Center ist eine unternehmensinterne Organisationseinheit, die gegen Verrechnung Leistungen für andere Kostenstellen übernimmt. Ein Service Center soll sein Angebot nach der innerbetrieblichen Nachfrage ausrichten und seine Preise mit denjenigen äquivalenter Marktleistungen vergleichen. Ziel ist, die gesamten Kosten an die internen Abnehmer zu belasten. Werden bei der Verrechnung “Marktpreise” angesetzt, die niedriger sind als die “eigenen” Kostensätze, gelingt dies nicht. Damit ergibt sich die Frage, ob und inwieweit das Service Center quersubventioniert werden soll. Alternativ stellt sich die Frage des Outsourcing. Siehe auch Cost Center und Profit Center.
Sequestration
Die Sequestration ist eine besondere Maßnahme, die nach Antragstellung, aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht zur Sicherung und Feststellung der Insolvenzmasse und der vorübergehenden Fortführung des Unternehmens angeordnet werden kann. Dabei wird mit der Anordnung der Sequestration ein allgemeines Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner erlassen und zur Durchführung des Sequestrationsverfahrens ein Sequester als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, der die Aufgabe der Verwertung des Vermögens und der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung hat, besteht die Aufgabe des Sequesters in der Sicherung und Erhaltung des Vermögens für die Dauer der Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Shareholder Value
Mit dem Shareholder Value wird eine zukunftsorientierte Unternehmensbewertung aus der Perspektive der Eigenkapitalgeber bezeichnet, mit dem Ziel, das Unternehmen nachhaltig erfolgreich zu führen und somit den Unternehmenswert zu maximieren.
Neben dieser Möglichkeit der Unternehmensbewertung versteht man unter dem Shareholder Value auch eine grundsätzlich wertorientierte Unternehmenspolitik. Diese zielt darauf ab, Konflikte zwischen Kunden, Fiskus, Öffentlichkeit und Eigentümern ausschließlich zugunsten der Anteilseigner zu lösen. Allein die Verbesserung deren Einkommen- und Vermögensposition ist Ziel des Shareholder Value-Ansatzes.
Share Deal
Hierbei handelt es sich um eine Veräußerung des Unternehmens im Sinne von Übertragung von Geschäftsanteilen. Die genaue zivil- und schuldrechtliche Ausgestaltung des Anteilskaufes ist abhängig von Gesellschaftsform und Umfang des Erwerbes. Gegenstand des Kaufvertrages bilden die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger und die damit verbundenen Gesellschafterrechte. Den Gegensatz zum Share-Deal bildet der Asset-Deal.
Shrinking Cities
kommt aus dem englischen und bedeutet “schrumpfende Städte”. Die dramatische Entwicklung in Ostdeutschland seit 1989, die zu einem Leerstand von über einer Millionen Wohnungen, zur Aufgabe von unzähligen Industriearealen und sozialen wie kulturellen Einrichtungen geführt hat, erweist sich nicht als Einzelfall, sondern als allgemeines Muster der Zivilisation. Schrumpfstädte widersprechen dem seit der Industriellen Revolution gewohnten Bild der “boomtown”, einer von stetigem wirtschaftlichen und demografischen Wachstum geprägten Großstadt. Urbane Schrumpfung ist städtebaulich kaum zu steuern und bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich. Es entstehen neue Stadttypen, für deren Eigenart bisher weder Vorstellungsbilder noch Gebrauchsformen existieren.
In Deutschland ist das Phänomen der schrumpfenden Städte erstmals seit dem 30-jährigen Krieg zu beobachten.
Sicherheitenverstärkung
Eine gesetzliche Regelung, die es dem Kreditinstitut erlaubt, bei einer Wertminderung der Sicherheiten oder Veränderungen der Risikobewertung die Bestellung von Sicherheiten nachträglich zu verlangen, besteht nicht. Im Bereich der Kreditwirtschaft ist ein Anspruch auf Verstärkung von Sicherheiten jedoch regelmäßig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Im Bereich der Kreditwirtschaft ist ein Anspruch auf Verstärkung von Sicherheiten jedoch regelmäßig in Nr. 13 Abs. 2 AGB Banken geregelt.
Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist gesetzlich nicht geregelt, wird aber in der Praxis häufig genutzt, um Geldforderungen abzusichern. Dabei übereignet der Eigentümer einer beweglichen Sache (Sicherungsgeber) diese Sache seinem Gläubiger (Sicherungsnehmer). Zusätzlich wird ein Sicherungsvertrag des Inhalts abgeschlossen, dass der Sicherungsnehmer nur bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen (insbesondere bei Zahlungsverzug) die zur Sicherheit übereignete Sache verwerten darf. Im Übrigen bestimmt der Sicherungsvertrag, dass im Falle der Rückzahlung der Forderung für den Gläubiger die Verpflichtung besteht, die Sache zurück zu übereignen. Damit ist die Sicherungsübereignung eine akzessorische Sicherheit.
SIGE Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Ein SiGe-Plan ist nach der aktuellen Baustellenverordnung (Stand 1999) unter gewissen Umständen für ein neues / laufendes Bauvorhaben zu erstellen. Die als “neue Baustellenverordnung” bezeichnete “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen” (Bundesgesetzblatt 1998, Teil I, Nummer 35, 1283) ist seit dem 1. Juli 1998 gültig. Die BaustellV dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll mithelfen, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, dass neben den am Bau tätigen Unternehmen nunmehr auch der Bauherr – als Verursacher- für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich ist. Den Bauunternehmen werden keine zusätzlichen Pflichten auferlegt.
Die BaustellV muss jedoch nur dann angewendet werden, wenn
* die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und
* dort mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,
* der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
* auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig werden.
Nach der Baustellenverordnung muss der Bauherr (oder sein Vertreter) die allgemeinen Grundsätze von § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Bauausführung berücksichtigen, einen Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkoordinator (Koordinator) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind, bei größeren Baustellen das Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde anmelden, schon während der Planungs- und Ausschreibungsphase in sicherheitstechnischer Hinsicht beratend mitwirken, auf der Baustelle das gewerbliche Personal unterweisen, eine “Unterlage” für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen und unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und diesen fortschreiben, wenn sich geplante Abläufe verändern.
Steht fest, dass die BaustellV angewendet werden muss , so hat der Bauherr / Koordinator der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt bzw. staatliches Amt für Arbeitssicherheit)” spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:
* Ort der Baustelle,
* Name und Anschrift des Bauherrn,
* Art des Bauvorhabens,
* Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
* Namen und Anschriften der Koordinatoren,
* voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
* voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
* Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
* Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.
Ist eine Vorankündigung an die Behörde erforderlich, muss der Koordinator zusätzlich einen SiGe-Plan erstellen, wenn auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind. Diese Pflicht hat der Koordinator auch, wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 der Verordnung durchgeführt werden. Dem SiGe-Plan müssen die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen entnommen werden können.
Singularisierung
Der Begriff der Singularisierung steht für die Vereinsamungstendenz, die sich in individualisierten Gesellschaften bereits in der Herkunftsfamilie entwickelt und seine Fortsetzung im Erwachsenenleben als Alleinbleiben und Alleinleben nach einer Trennung, Scheidung oder Verwitwung findet. Es leben zunehmend weniger Personen in einem Haushalt, womit die Personenquote pro Haushalt bei gleichbleibender oder sogar steigender Bevölkerungsdichte deutlich sinkt, sich jedoch die Wohnraumnachfrage erhöht. Zudem erhöhen sich bei zunehmender Singularisierung die Flächenansprüche und die Wohnflächenquote je Single-Haushalt steigt überproportional an.
Six Sigma Methode
Die Six Sigma ist eine Methode zur Produktivitätsverbesserung durch die radikale Senkung der Fehlerrate bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Der Begriff kommt eigentlich aus der Statistik, wo Sigma der Ausdruck der Standardabweichung von der Normalverteilung ist. Six Sigma bedeutet, dass bei einer Million Prozessen nur 3,4 Fehler vorkommen, das entspricht einem Perfektionsgrad von 99,9996 Prozent.
Probleme werden in einem standardisierten fünfstufigen Prozess in Angriff genommen:
1. Definieren des Problems und des Verbesserungsziels.
2. Messen aller Daten, die mit dem Problem zu tun haben wie Fehlerquoten, Produktionszeiten, Laufwege oder Kundenbeschwerden.
3. Analysieren der Daten und Prozesse, Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen.
4. Lösungen zur Verbesserung finden und diese umsetzen.
5. Kontrollieren, ob das Ziel erreicht ist, und sicherstellen, dass die gleichen Probleme nicht wieder auftauchen.
Soft skills
Erfolg im Arbeitsleben basiert zu 50 Prozent auf Fachkompetenz. Die andere Hälfte hängt von den so genannten “Soft Kills” wie Kommunikations- und Teamfähigkeit ab….
Nachstehend die zehn wichtigsten “Soft Kills”:
Kommunikationsfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Flexibilität
Teamorientierung
Emotionale Intelligenz
Motivation
Durchsetzungsvermögen
Kreativität
Analytisches und logisches Denken
SLIMBO
SLIMBO steht für Short Liquid Moneymarket Bond und ist in seiner Emissionsausgestaltung ein relativ neues Anlageprodukt. Es handelt sich dabei um einen Bond, der als Inhaberschuldverschreibung ausgestattet ist und sich durch eine hohe Liquidität bei kurzer Laufzeit (maximal zwei Jahre) auszeichnet. Die Emittenten garantieren diese durch ein permanentes Marketmaking und zusätzlich eingebundene Lead-Manager. Attraktiv sind auch die geringen Spannen der kontinuierlich gestellten Geld-Brief-Kurse, die je nach Laufzeit zwischen einem und vier Cent variieren.
Der SLIMBO die Nachfragelücke für liquide Produkte im kurzfristigen Laufzeitsegment und entspricht damit den Anlagebedürfnissen der Kunden in diesem Marktbereich.
Socially Responsible Investment
Der SRI (Socially Responsible Investment) bezieht sich auf Investitionen in Unternehmen, die eine verantwortliche Geschäftspolitik betreiben. In Ergänzung zu den traditionellen Finanzkennzahlen haben Investoren zunehmend ein starkes Interesse an finanziell nicht bewertbaren Leistungen. Diese Marktteilnehmer möchten nur in Unternehmen investieren, die in ihrer Geschäftstätigkeit auch ihre Mitarbeitenden, ihre Umwelt und die Gesellschaft beachten. SRI-Portfolios werden durch eine Auswahl von Firmen erstellt, deren Leistungen auf einer Anzahl von Indikatoren beruhen, welche den folgenden drei Hauptkategorien entsprechen: Mensch, Erde, Gewinn. Eine grosse Vielfalt an Methoden und Verfahren wurden entwickelt und werden eingesetzt, um eine solche Selektion zu ermöglichen.
Solvabilität
Unter Solvabilität versteht man in der Wirtschaft die Ausstattung mit Eigenmitteln. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen.
Gesetzlich geregelt ist die Solvabilität für Versicherungsunternehmen. Nach § 53c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge verpflichtet, freie unbelastete Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätspanne zu bilden. Die Höhe der Solvabilitätsspanne bemisst sich entweder nach den jährlichen Beiträgen (Beitragsindex) oder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex). Maßgebend ist der jeweils höhere Index. Die Solvabilitätsspanne entspricht in etwa einem Zehntel der jährlichen Beitragseinnahmen.
Siehe auch Solvency II.
Solvency II
Mit dem Solvency II Projekt der Europäischen Kommission werden die derzeit bestehenden Solvabilitätsvorschriften für Lebens- und Nichtlebensversicherer (Solvency I) überarbeitet und weiterentwickelt. In den neuen Solvabilitätsanforderungen sollen auch aktuelle Entwicklungen u.a. auf dem Gebiet des Risiko- und Finanzanlagenmanagements sowie Modellierungsansätze aus der Versicherungsmathematik berücksichtigt werden. Ziel von Solvency II ist der Schutz von Versicherungsnehmern und weiterer Stakeholder vor Insolvenzen einzelner Versicherungsunternehmen. Gleichzeitig soll das Funktionieren der Versicherungsmärkte gewährleistet werden.
Solvency II lehnt sich an das aus Basel II bekannte 3-Säulen-Konzept an.
Dabei werden in Säule 1 vornehmlich quantitative Aspekte behandelt: Grundlagen für die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, Solvenzkapital- und Mindestkapitalvorschriften, ergänzt durch die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Eingriffsmöglichkeiten sowie Kapitalanlagevorschriften.
Säule 2 beschäftigt sich mit internen und externen Überprüfungsverfahren.
In Säule 3 schließlich werden die Anforderungen hinsichtlich Offenlegungspflichten und Markttransparenz definiert, um ein hohes Maß an Marktdisziplin zu gewährleisten.
Anfang April 2009 konnten sich Unterhändler der 27 Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments auf neue Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II verständigen. Solvency II wurde am 22. April 2009 vom EU-Parlament und am 10. November 2009 von den EU-Finanzministern verabschiedet. Am 14. November 2013 teilte die EU-Kommission mit, dass im Trilog zwischen Parlament und Rat eine Einigung erzielt werden konnte und die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 möglich wird.
Sonderabschreibungen
Über die übliche “lineare” oder “degressive” Abschreibung hinaus gibt es die Möglichkeit, Sonderabschreibungen für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) steuerlich geltend zu machen: in Höhe von insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Kleine und mittlere Betriebe können außerdem eine Rücklage von max. 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Ansparabschreibung) bilden: für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abschreibungsfähigen, beweglichen Wirtschaftsgütern. Diese Rücklage wird bei der Unternehmensbilanz nicht dem Unternehmensgewinn zugeschlagen.
Bei Betrieben, die Sonderabschreibungen und/oder Ansparabschreibungen nutzen möchten, darf im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes das Betriebsvermögen nicht mehr als 200.000 € betragen. Alternative: Es erfolgt eine Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung, und das betreffende Wirtschaftsgut wird im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und/oder Ansparabschreibungen im betreffenden Betrieb ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt und verbleibt mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebes. Sowohl Sonderabschreibung als auch die Ansparabschreibung sind bei der betrieblichen Gewinnermittlung geltend zu machen.
Eine speziell Form der Sonder-AfA existierte kurz nach der deutschen Wiedervereinigung, als auf eine Vielzahl von Immobilieninvestitionen 40 bis 50% Sonder-AfA nach 4 und 5 Fördergebietsgesetz gewährt wurde und damit eine unvergleichliche (Immobilien-) Spekulationsblase bewirkte, die Ende der 1990er Jahre platzte und die deutschen Banken in eine tiefe Krise stürzte.
Sondereigentum
Sondereigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Eigentumswohnung. Der dem Begriff Sondereigentum übergeordnete Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück besteht.
Sondernutzungsrecht
Vereinbarung, die einem Wohneigentümer das alleinige Recht einräumt, gemeinschaftliches Eigentum – etwa Gärten, Terrassen, Stellplätze – zu nutzen. Das Sondernutzungsrecht muss dabei die betreffenden Flächen exakt festlegen. Es kommt nur aufgrund einer Vereinbarung unter den Wohneigentümern zustande. Der Gegenstand des Sondernutzungsrechts bleibt im Gemeinschaftseigentum.
Sourcing
Sourcing bezeichnet alle Maßnahmen zur Gestaltung und Beeinflussung der Wertschöpfungskette auf der Beschaffungsseite. Die hohe Aufmerksamkeit, die Sourcing-Modelle genießen, resultieren aus dem Wunsch, das Cost-Income-Ratio durch Kostenreduzierung oder Erlösverbesserung ebenfalls zu erhöhen. Der rationale Kern der meisten und gebräuchlichsten Sourcing-Modelle besteht in der Nutzung von Spezialisierungsvorteilen, die bei einem Unternehmen zur Verteilung von Stückkosten auf eine größere Menge genutzt werden können. Gleichzeitig lassen sich bestimmte Kernkompetenzen entwickeln.
Soziale Rendite
Im Zusammenhang mit der kompletten Veräußerung kommunaler Wohnungsgesellschaften wurde erstmals der Begriff der “sozialen Rendite” benutzt. Hintergrund ist, den Zusatznutzen eines kommunalen Unternehmens zu beschreiben, den der klassische und finanziell orientierte Renditebegriff nicht abbilden oder erfassen kann. Dazu zählen bspw. unentgeltliche Betreuungs- oder Serviceleistungen, wie sie von dem vor Ort tätigen Mitarbeiter in seiner Eigenschaft als “Kummerbriefkasten” oder “Mieterseelsorger”, aber auch nachbarschaftliches Engagement und integratives Wirken. Problematisch ist, dass sich die soziale Rendite nicht in Cent und Euro ausdrücken lässt, sondern nur zur sozialen Zufriedenheit der Mieter und Einwohner einer Kommune beiträgt.
Soziale Stadt
Das Programm “Soziale Stadt” wurde 1999 gestartet, um der zunehmenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten entgegenzuwirken. Durch das Programm werde gegenwärtig in mehr als 330 Programmgebieten in rund 230 deutschen Städten und Gemeinden neue Herangehensweisen in der Stadtteilentwicklung.
Ziele des Programms sind
>>>die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern,
>>>die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen,
>>>Gebietsimage, Stadtteilöffentlichkeit und die Identifikation mit den Quartieren zu stärken.
Weitere Details finden sich hier; der zugehörige Leitfaden steht zum Download bereit.
Soziallastquotient
Der Soziallastquotient gibt die Relation aus den über 65-Jährigen und den unter 15-Jährigen, je 100 Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, wieder. Damit wird das Verhältnis der Bevölkerung im nichterwerbsfähigen Alter zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter angegeben.
Soziodemografische Analysen
Soziodemografische Analysen dienen zuallererst dazu, die Sozialstruktur innerhalb des Mieterklientels zu erfassen und mögliche künftige Segregationstendenzen mit Auswirkungen auf die vorhandene Vermietungs- bzw. Leerstandssituation rechtzeitig erkennen zu können. Im Ergebnis der Analyse ist es möglich, stabile und instabile Quartiere zu identifizieren und entsprechende Handlungsalternativen abzuleiten. Mehr dazu hier.
Sozialpfandbrief
engl. Social Mortgage Bond (SMB) ist ein sog. ethisches Anlageinstrument aus den USA, das zudem steuerlich privilegiert ist. Ziel ist es, gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit Fremdkapital zu versorgen.
Spareinrichtung
Bei der genossenschaftlichen Spareinrichtung handelt es sich um einen integrativen Bestandteil der Genossenschaft, die ebenso dem Förderzweck ihrer Mitglieder untergeordnet ist. Deshalb sind in den Kreis der Sparer ausschließlich die Genossenschaftsmitglieder und deren Angehörige eingeschlossen. Die allgemeinen Bedingungen für den Sparverkehr sind in der Sparordnung reglementiert, die in der Spareinrichtung für Jedermann zugänglich ausliegt und bei Bedarf auch ausgehändigt wird.
Jedes Mitglied hat durch die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Spareinrichtung doppelten Nutzen. Erstens erhalten die Mitglieder Zinsen für ihre Einlagen, die teilweise über dem Niveau des Marktes liegen. Zweitens wird die Geschäftstätigkeit positiv beeinflusst, da die Genossenschaft durch die Spareinlagen nicht auf teureres fremdes Geld angewiesen ist. Je mehr Mitglieder ihr Geld anlegen, umso günstiger kann die Genossenschaft wirtschaften. Die Geldgeschäfte in der genossenschaftlichen Spareinrichtung beschränken sich ausschließlich auf das Spargeschäft. Vereinfacht gesagt, handelt es sich um Geschäfte rund um das Sparbuch. Angeboten werden Sparmöglichkeiten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskonditionen.
Ausführlichere Informationen finden sich dazu hier.
Spartenrechnung
Die Spartenrechnung gehört im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens zur Ergebnis- und Erfolgsrechnung. Dargestellt werden die den einzelnen Geschäftsbereichen zuzuordnenden Einnahmen und Betriebsausgaben. Vergleiche dazu auch Profitcenter-Rechnung.
Special Purpose Vehicle (SPV)
Ein Special Purpose Vehicle ist eine Zweckgesellschaft (Finanzierungsgesellschaft), die z. B. im Rahmen einer Asset-Backed-Transaktion speziell zur Verbriefung von Forderungen gegründet wird. Diese gegründete Gesellschaft wirkt als Finanzintermediär, indem sie das relevante Forderungsportfolio vom Forderungsverkäufer ankauft und sich dabei durch die Ausgabe spezieller Wertpapiere, Asset-Backed-Securities, finanziert.
Spin-off
Als Spin-off wird die Ausgliederung einer Abteilung bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Firmenneugründung durch Ausgliederung eines Teiles eines bestehenden Unternehmens. Als Ausgleich erhalten die Anteilseigner der bestehenden Firma kostenlose Anteile der neuen Firma oder Bezugsrechte auf Anteile der neuen Firma. Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen.
Spitzenrefinanzierungsfazilität
siehe Fazilität.
Spread-Ladder-Swap
Spread-Ladder-Swaps sind im Grund genommen nichts weiter als eine Spekulation (oder Wette?) auf die Steilheit der Zinsstruktur, das heißt den Abstand im Zinssatz zwischen kurzfristigen und langfristigen Refinanzierungszinssätzen.
Kommunen und Unternehmen haben in der jüngeren Vergangenheit häufig CMS-Spread-Ladder-Swaps zur Optimierung ihres Schuldenmanagements eingesetzt.
Dabei wird die Fristentransformation in einer nicht sofort durchschaubaren Berechnungsstruktur verwendet. Bleibt die Zinsstruktur hinreichend steil, beschert sie dem Inhaber einen Zahlungsüberschuss. Erst ein Abflachen der Zinsstruktur, wie sie in der jüngsten Vergangenheit zu beobachten war, führt zu Verlusten. Mittels historischer Simulationen lässt sich zeigen, dass die Kontrakte im Durchschnitt vorteilhaft sind, auflaufende Verluste jedoch bis zu 100% des Nominalwertes betragen können.
Die Berechnungsstruktur beinhaltet einen Hebeleffekt (ladder=Leiter) und bewirkt, dass einmal auftretende Verluste nur schwer wieder aufgeholt werden können, da sich die Zinsberechnung immer auf den Vorjahreszeitraum und das Vorjahresergebnis bezieht. Die Bank zahlt einen festen Zins von bspw. 3,5%, während das Unternehmen selbst einen variablen Zins zahlt, der sich bspw. nach den unten stehenden Formeln berechnet. Die verwendeten Werte sind durchaus typisch, werden aber im Einzelfall abweichen; das Grundprinzip aber ist immer gleich.
1. Jahr: garantiert 2,00% p.a.
2. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(1,10% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
3. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(0,95% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
4. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(0,80% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
5. Jahr: Zinssatz der Vorperiode + 3 * [(0,65% -(10-Jahreszins -2-Jahreszins)]
So lange eine ausreichend große Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen vorhanden ist, wirft der Swap Überschüsse ab. Schrumpfen dagegen die Differenzen im Zinssatz, ergeben sich schnell negative Werte, die aufgrund der Ladder-Struktur lange nachwirken.
Sprint-Zertifikat
Das Sprint Zertifikat partizipiert innerhalb einer gewissen Kursspanne doppelt an der Entwicklung des Underlyings. Unterhalb dieser Kursspanne bildet das Zertifikat die Entwicklung des Underlyings ab, während es nach oben durch den Cap gedeckelt ist. Folgende Szenarien sind also bei Fälligkeit möglich:
a) Befindet sich das Underlying unterhalb des Basispreises, erfolgt eine Zahlung in Höhe des Schlusskurses multipliziert mit dem Bezugsverhältnis.
b) Wenn das Underlying innerhalb der Kursspanne, also zwischen Basispreis und Cap liegt, wird eine Zahlung von (2 * Kurs – Basispreis) * Bezugsverhältnis geleistet.
c) Liegt das Underlying oberhalb des Caps, erfolgt eine Geldzahlung von Cap plus Differenz aus Cap minus Basispreis, entsprechend dem Bezugsverhältnis.
Stadtrendite
Der Begriff der “Stadtrendite” entstand im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Sinnhaftigkeit von Teil- oder Komplettverkäufen der kommunalen Wohnungsgesellschaften. Die Rendite als Maßstab aller Dinge wird in Frage gestellt, da die kommunalen Unternehmen deutlich darüber hinausgehende Leistungen erbringen, wie etwa Leistungen im Stadtumbau oder bei der Entwicklung von integrierten Handlungsstrategien zur Problembearbeitung in Stadtteilen und Quartieren. Mehr dazu hier.
Stadtumbau
Die Erneuerung und der Umbau der gewachsenen Städte, sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Innenstädte, sind zentrale Aufgabenfelder des Städtebaus. Ziel ist es, den durch wirtschaftlichen und demografischen Wandel verursachten städtebaulichen Funktionsverlusten der Städte umfassend zu begegnen und somit die Zukunftsfähigkeit dieser und des Wohnungsmarktes der Bundesländer gezielt zu stärken. Dabei steht allerdings nicht nur die Bekämpfung des Wohnungsleerstandes im Mittelpunkt, sondern auch die Stabilisierung von durch physischen Verfall und soziale Erosion bedrohten Stadtteilen, sowie die Wiedernutzung von aus städtebaulicher Sicht besonders wertvollen innerstädtischen Altbaubeständen mit überdurchschnittlichen Leerstandsquoten. Die Maßnahmen sollen die Revitalisierung der Innenstädte unterstützen, der Zersiedelung im Umland entgegenwirken und die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt stärken. Dabei können zwei Strategien gefördert werden:
der Rückbau von dauerhaft leerstehender Wohnungen um Angebotsüberhänge zu reduzieren und
Aufwertungsmaßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäudeanlagen, die städtische Infrastruktur an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und freigelegte Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen.
In § 171 a (2) BauGB heißt es: Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist. Die Stadtumbaumaßnahmen sollen vor allem dem Wohl der Allgemeinheit dienen und insbesondere dazu beitragen, dass
– die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird,
– die Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie die Umwelt verbessert werden,
– die innerstädtischen Bereiche gestärkt werden,
– nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
– einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
– freigelegte Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit verträglichen Zwischennutzung zugeführt und
innerstädtische Altbaubestände erhalten werden.
Mehr dazu hier.
Staffelmiete
Bei der Staffelmiete kann im Mietvertrag die jährliche Erhöhung der Miete um einen festgelegten Betrag bestimmt werden. War auch diese Möglichkeit in einem Mietvertrag auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt, so ist die Staffelmiete durch die Mietrechtsreform jetzt zeitlich unbegrenzt vereinbar. Der erforderliche Mieterschutz wird bei der Staffelmiete durch ein Sonderkündigungsrecht und bei der Indexmiete durch die Beschränkung auf einen zulässigen und allseits bekannten Preisindex (Lebenshaltungskostenindex) gewährleistet.
Stakeholder Value
Stakeholder Value ist ein Konzept, nach dem die Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Aktionäre, sondern die Interessen aller Anspruchsgruppen (Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Staat und Öffentlichkeit) berücksichtigt, da ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre. Somit hat die Unternehmensführung die Aufgabe zwischen diesen unterschiedlichen Interessengruppen zu vermitteln, um die Kooperation im Rahmen der unternehmerischen Leistungserstellung zu sichern, und Kompromisse bezüglich der Verteilung des erwirtschafteten Unternehmenserfolges zu erarbeiten. Der Gedanke des Stakeholder Value beinhaltet die Abkehr von der reinen Gewinnmaximierungsstrategie des Sareholder Value.
Steuerbilanz
Eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz, § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV. Sie wird aus der Handelsbilanz abgeleitet, indem eine den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz aufgrund der steuerlichen Spezialvorschriften korrigiert wird. In der Praxis gibt es häufig nur eine Bilanz, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist, weil sie sowohl den Anforderungen des Handels- als auch des Steuerrechts genügt, sog. Einheitsbilanz.
Stuttgarter Verfahren
Das Stuttgarter Verfahren ist ein von der Finanzverwaltung verwendetes Bewertungsverfahren, das häufig bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern angewendet wird. Vereinfacht gesagt, ermittelt es den Unternehmenswert aus der Summe von 7/10 des Substanzwertes und dem fünffachen des Ertragsprozentsatzes:
W = 0,7 (Substanzwert + 5 x Ertragsprozentsatz)
Das Stuttgarter Verfahren ist damit ein Unterfall der Mittelwertmethode und wegen seiner Berechnungsweise nicht sehr praxisgeeignet.
Sub Performing Loans
siehe auch Distressed Loans und Non Performing Loans.
Substanzwert
Der Substanzwert wird bei der Wertermittlung von Unternehmen bestimmt durch Anschaffungswert, Zustand, durchschnittliche technische Nutzungs- und Lebensdauer der zu veräußernden Wirtschaftsgüter, aber natürlich auch durch die Nachfrage nach diesen Gütern. Die Schwierigkeit, die immateriellen Werte zu berechnen, führt in der Praxis meist dazu, dass nur die materiellen Werte erfasst werden.
Sub Prime Hypotheken
sind in den USA, aber auch Australien und Großbritannien weit verbreitete Praktiken hinsichtlich der Kreditvergabe an bonitätsschwächere oder in höherem Maß ausfallgefährdete Kreditnehmer – speziell im Bereich des privaten Hausbaus. Üblicherweise werden diese Darlehen vermehrt in konjunkturellen Aufschwungphasen vergeben, was mit fatalen Folgen verbunden ist, kühlt sich die Konjunktur ab. Im Sommer 2007 kam es zu einer entsprechenden Krise in den USA, die auch Auswirkungen auf das europäische und weltweite Finanzsystem hatte.
Subsidiaritätsprinzip
Subsidiär = unterstützend, ist ein Prinzip, das dem Einzelnen in Selbstverantwortung den Vorrang vor dem Kollektiv einräumt. Jeder Lebenskreis soll alle Aufgaben in eigener Vollmacht und Initiative leisten, die er seinem Wesen nach zu erfüllen hat. Was Angelegenheit der Familie ist, soll Sache der Familien bleiben und nicht von anderen Institutionen übernommen werden. Andererseits sollen die übergeordneten Gemeinwesen den unteren helfen, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können. Auch der Staat hat nur subsidiären Charakter in Gesellschaft und Wirtschaft, d.h. er soll sich auf die ihm eigenen Aufgaben beschränken und nicht die Rechte des einzelnen und die der natürlichen Lebensgemeinschaften und Wirtschaftsformen verletzen. Das gleiche gilt für den föderativ gegliederten Staat selbst.
Die Ursprünge liegen in der bürgerlich liberalen Gesellschaftsauffassung des 19. Jhdts. und in der katholischen Soziallehre.
Suburbanisierung
Suburbanisierung steht für die Expansion der Städte in ihr jeweiliges Umland. Dieser Vorgang bezieht die Verlagerung von Bevölkerung, Produktion, Handel, Dienstleistungen und Infrastruktur mit ein. Daraus resultiert eine räumliche Dekonzentration von Wirtschaft und Bevölkerung, bei der die Kernstadt an Bedeutung verliert, dagegen das Umland zunimmt. Inzwischen geht die Dekonzentration in vielen westlichen Industrieländern sogar über den suburbanen Raum hinaus, weil zunehmend auch ländlich strukturierte oder “zwischenstädtische” Regionen besiedelt werden. Suburbanisierung steht aber auch für einen Innovationsprozess, bei dem ländliche Verhaltensweisen sowie Wertvorstellungen durch moderne Vorstellungen ersetzt werden. Die Folgen von Suburbanisierungsprozessen sind vielfältig. Sie reichen von der Zersiedelung ehemals landwirtschaftlicher oder naturnaher Flächen, über den Anstieg des Verkehrsaufkommens bis hin zur Auflösung der klassischen Stadtstrukturen.
Supply Chain Management
Supply Chain bezeichnet die Lieferkette, logistische Kette oder auch Wertschöpfungskette und stellt ein unternehmensübergreifendes virtuelles Organisationsgebilde bzw. Netzwerk dar. Supply Chain ist letztlich das gesamtheitlich zu betrachtendes Leistungssystem, das spezifische Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen hervorbringt. Durch die Tendenz zur Konzentration auf Kernkompetenzen entwickeln sich zunehmend differenziertere Supply Chains. Das Supply Chain Management (SCM) zielt in diesem Sinne auf eine Verbesserung von Effektivität und Effizienz der Wertschöpfungsketten ab.
Swap
Der Swap ist eine Vereinbarung zwischen zwei Partnern, Zahlungsströme auszutauschen. Die Vereinbarung definiert dabei, wie die Zahlungen berechnet werden und wann sie fließen. Swaps gehören zur Familie der Finanzderivate, die (nicht standardisierte) Finanztermingeschäfte darstellen. Gebräuchliche Formen sind:
Zinsswap – Tausch von Zinszahlungsströmen gleicher Währung mit unterschiedlichen Konditionen (bspw. fest/variabel oder umgekehrt).
Währungsswap – Tausch von Zahlungsströmen und Kapitalbeträgen in verschiedenen Währungen.
Weitere Ausführungen finden sich im Download Bereich unter “Zinsderivate– tatsächlich eine Lösung für alle Fälle?”
SWOT-Analyse
Die SWOT-Analyse ist eine einfache aber aufschlussreiche Untersuchungsmethode, die Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens mit denen des wichtigsten Wettbewerbers vergleicht und die noch ungenutzten Potenziale zum Erzielen von Wettbewerbsvorteilen aufzeigt. Den Kern der SWOT-Analyse zielt darauf ab, ein Bild des gegenwärtigen Unternehmens mit seinen Entwicklungsmöglichkeiten zu entwerfen. Das Bild wird dabei sowohl von internen Gegebenheiten als auch von externen Einflüssen bestimmt:
Stärken (Strengths) – interne Faktoren
Schwächen (Weaknesses) – interne Faktoren
Chancen (Opportunities) – externe Faktoren
Gefahren (Threats) – externe Faktoren
Syndizierung
Bei einer Syndizierung oder der Vergabe syndizierter Kredite wird durch eine Gruppe von Banken, dem Konsortium, gemeinsam ein Kredit (Konsortialkredit) vergeben. Mit der Syndizierung entsteht die Möglichkeit, das Gesamtrisiko eines Kredites auf mehrere Adressen zu verteilen. Das Konsortium wird üblicherweise durch einen Konsortialführer geleitet, der für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand eine Vergütung in Form einer höheren Marge erhält.
Synthetische Verbriefung
Bei synthetischen ABS-Transaktionen verbleiben die Forderungen in der Bilanz des Verkäufers und es wird lediglich das Ausfallrisiko schuldrechtlich übertragen. Damit sind synthetische ABS-Transaktionen ein Instrument des Risikomanagements; sie sorgen aber nicht für die bilanzielle Eigenkapitalentlastung. Die Neigung der Banken zu synthetischen ABS-Transaktionen lag vor allem darin begründet, dass nach der bisherigen (bis 2004) steuerlichen Rechtslage bei True Sale ABS-Transaktionen für Banken zusätzlich Gewerbesteuer anfiel – der die Bank selbst nicht unterliegt – und daher diese Refinanzierungsoption für Banken unwirtschaftlich machte.
Systematisches Risiko
Als Systematisches Risiko wird im Zusammenhang mit auf dem Capital Asset Pricing Model das Marktrisiko bezeichnet. Damit sind Risiken gemeint, die nicht durch eine optimale Diversifizierung des Wertpapierportfolios reduziert werden können. Gemäß CAPM beinhaltet jedes Wertpapier in einem Portfolio systematisches und unsystematisches Risiko, die als Gesamtrisiko bezeichnet werden. Systematische Risiken werden mittels des Betafaktors bewertet. Risikolose Kapitalanlagen haben hierbei = 0. Das systematische Risiko ist die Grundlage, auf der ein Investor eine bestimmte Renditeerwartung äußert, da er ein höheres Risiko auch entsprechend höher vergütet haben will. Typische Beispiele für systematisches Risiko sind Renditeänderungen durch exogene Einflüsse auf den Kapitalmarkt wie Katastrophen, Veränderungen im politischen Umfeld oder Veränderungen des Marktzinses. Vergleiche dazu auch unsystematisches Risiko.