Glossar Buchstabe W

WACC Weighted Average Capital Costs

ist die Abkürzung für „weighted average capital costs“. Die „durchschnittliche gewichtete Kapitalkosten“ sind der Durchschnitt aus dem Zinssatz auf das in der Bilanzstruktur ausgewiesene Fremdkapital und der Verzinsung des Eigenkapitals. Der WACC-Ansatz geht von einer konstanten Kapitalstruktur des Unternehmens aus. Damit wären alle zukünftigen Investitionen mit dieser Kapitalstruktur zu finanzieren. Ändert sich der Verschuldungsgrad, dann ändern sich die gewichteten Zinsen und es kommt zu Abweichungen. Abhilfe schafft ein für jede Periode separat berechneter WACC.

Wandelanleihe

Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt (getilgt).

Warrant

Warrant ist die englische Bezeichnung für Optionsschein.

Werkvertrag

Beim Werkvertrag (§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, und damit die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art. Der Besteller schuldet dem Unternehmer als Gegenleistung den Werklohn. Typische Werkverträge haben Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen, die Anfertigung von Gutachten und Plänen zum Gegenstand. Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Werklieferungs-, Dienst- und Kaufvertrag. Wesentliche Inhalte eines Werkvertrags sind u.a.:

>>Fertigstellungstermin
>>Kosten (Werklohn)
>>Gewährleistungsansprüche
>>Haftungsvereinbarungen
>>Modalitäten einer Vertragskündigung
>>Zahlungsvereinbarungen
>>eventuell Urheber- oder Nutzungsrecht
>>Vertragsstrafen
>>Datenschutz

Wertetypen

… der Gesamtbevölkerung nach Klages

Hedonistische Materialisten

sind stark am Lebensgenuss orientiert; strengen sich solange an, bis das Genussziel erreicht ist; flexibel einsetzbar; können sich gut in ungewohnte Situationen einbringen; nicht am systematischen sozialen Aufstieg interessiert

Nonkonforme Idealisten

Individualisten, die die Rechte des Einzelnen betonen; gesellschaftlich engagiert und konfliktbereit; kreativ mit positiver Grundeinstellung, Durchhaltevermögen und Selbstkontrolle sind jedoch geringer ausgeprägt (meist Jüngere).

Aktive Realisten

sind bereit, sich einzubringen aber auch Führung anzuerkennen, solange diese noch Freiräume lässt; Pflichterfüllung und Selbstentfaltung sind wichtig; starke Aufstiegsorientierung (häufig erfolgsorientierte Menschen aus der Mittelschicht).

Ordnungsliebende Konventionalisten

sind ablehnend gegenüber Veränderungen, die sich auf ihre Regeln auswirken können; stellen Eigeninteressen gegenüber Gemeinschaftsinteressen zurück; sehen sich in Verantwortung für ihre Umwelt und erwarten für Ihre Loyalität Anerkennung (Ältere, die schwer in die ‚neue Gesellschaft’ zu integrieren sein werden).

Perspektivelos Resignierende

verfügen über geringes Engagement und Pflichtgefühl; grenzen sich negativ ab.

… nach Schein

Der Ansatz des Amerikaners Edgar Schein folgt einer differenzierteren Betrachtungsweise des Menschen in 4 Grundtypen. Diese entwickeln sich nacheinander, ohne dass der vorherige Typus vom nachfolgenden vollständig verdrängt wird.

a) rational-ökonomischer Mensch (entspricht dem X-Typus von McGregor) versucht seinen Nutzen zu maximieren und sucht wirtschaftliche Anreize.

Wenn die Firmeninteressen im Gegensatz zu seinen eigenen stehen, verfolgt er die eigenen Interessen. Er muss daher geführt, motiviert und kontrolliert werden.

(Mensch als Leistungsträger)

b) sozialer Mensch

ist durch soziale Bedürfnisse und zwischenmenschliche Beziehungen motiviert. Gleichgestellte sind ihm wichtiger als Vorgesetzte, daher wirken gruppendynamische Effekte stärker als Managementmaßnahmen.

(Mensch als Bedürfnisträger)

c) sich-selbst-verwirklichender Mensch (entspricht dem Y-Typus McGregor’s)

kann langfristig denken, ist selbstmotiviert, flexibel und lernfähig. Er strebt nach Autonomie. Wenn man ihn lässt, wird er aber seine Ziele mit denen der Organisation in Einklang bringen. (Oberste Stufe der Maslow’schen Pyramide)

(Mensch als Entscheidungsträger)

d) komplexer Mensch

umfasst die drei vorangegangen Typen. Er verhält sich situativ differenzierend, d.h. er ist vielschichtig, wandlungsfähig und lernfähig. Er strebt daher in unterschiedlichen Situationen nach unterschiedlichen Zielen.

(Mensch als Problemlöser)

Wertpapierdifferenzgeschäft

siehe Grundschuldtrading.

Wertsicherungsklausel

Wertsicherungsklauseln werden in Deutschland in vielen privatrechtlichen Verträgen verwendet. Sie ermöglichen die vertragliche Anpassung langfristig vereinbarter Zahlungen an die Preisentwicklung und damit eine Absicherung gegen inflationsbedingte Kaufkraftverluste. Wertsicherungsklauseln stellen üblicherweise auf einen von der amtlichen Statistik berechneten Preisindex ab. Bisher konnten die Vertragspartner auf insgesamt zehn verschiedene Preisindizes für die Bundesrepublik Deutschland zurückgreifen. Die Anpassung der Zahlungen richteten sich dann nach der Entwicklung der jeweiligen Preisindizes, die monatlich veröffentlicht wurden. Für die bisherigen Reihen wurden jedoch ab 2003 keine aktuellen Zahlen mehr veröffentlicht. Seither muss auf einen anderen Verbraucherpreisindex Bezug genommen werden.
Für die Berechnung von Zahlungsanpassungen bietet sich der „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ (bisher: „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“) an. Dieser Index misst repräsentativ die Entwicklung der Verbraucherpreise aller privaten Haushalte in Deutschland. Der Übergang auf den „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ hat bei Anwendung von Wertsicherungsklauseln nur sehr geringe Auswirkungen, weil die Verläufe der verschiedenen Preisindizes nahezu identisch sind. Für bestehende Verträge empfiehlt sich grundsätzlich, Änderungsverträge abzuschließen, in denen die Bezugnahme auf den neuen „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ ausdrücklich vereinbart wird. Darüber hinaus können Unternehmen, denen diese Vorgehensweise zu aufwendig erscheint oder deren Vertragspartner sich nicht auf einen solchen Änderungsvertrag einlassen wollen, ihrem Vertragspartner eine schriftliche Mitteilung machen.

Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist im Kontext zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz ein neues Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge (§ 101 Abs. 5 Satz 1 GWB). Es ist daher beispielsweise für große Bauprojekte, Werbe- und Marketingkonzepte sowie neue ÖPNV-Angebote geeignet. Das Verfahren beginnt mit einer europaweiten Bekanntmachung, die einer vereinfachten funktionalen Ausschreibung ähnelt (§ 10 Abs. 2). Es kann nun zunächst mit einer Vielzahl von Unternehmen in mehreren Phasen verhandelt werden (§ 10 Abs. 4), um mit den Bietern eine Lösung (= endgültige Leistungsbeschreibung) zu finden und zu formulieren, auf die dann die Unternehmen verbindliche Angebote abgeben können (§ 10 Abs. 6). Der Auftrag ist an jenes Unternehmen zu vergeben, welches das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Mit dem Inkrafttreten des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes ergeben sich u.a. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die folgenden Änderungen:

1. Dem § 99 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6) Ein öffentlicher Auftrag, der sowohl den Einkauf von Waren als auch die Beschaffung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, gilt als Dienstleistungsauftrag, wenn er Wert der Dienstleistungen den Wert der Waren übersteigt. Ein öffentlicher Auftrag, der neben Dienstleistungen Bauleistungen umfasst, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind, gilt als Dienstleistungsauftrag.“

2. § 101 wird wie folgt geändert
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt in offenen Verfahren, in nicht offenen Verfahren, in Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog.“

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 und 6 eingefügt:

„(5) Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch staatliche Auftraggeber. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags.

(6) Eine elektronische Auktion dient der elektronischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Ein dynamisches elektronisches Verfahren ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches, offenes Vergabeverfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Spezifikationen des Anforderungen des Auftraggebers genügen.“

c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 7 und wie folgt gefasst:

„(7) Öffentliche Auftraggeber haben das offene Verfahren anzuwenden, es sei denn, auf Grund dieses Gesetzes ist etwas anderes gestattet. Auftraggebern, die nur unter § 98 Nr. 4 fallen, stehen das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung.“

WOBIL Wohnungswirtschaftliches Bilanzanalysesystem

Das wohnungswirtschaftliche Bilanzanalysesystem der DKB AG basiert auf der wohnungswirtschaftlichen Datenbank WOWI-DATA dieses Kreditinstitutes. Die WOBIL ist ein in sich geschlossenes System, das auf die Wohnungswirtschaft ausgerichtet ist und basiert auf umfangreichen Datensätzen. Die optische Präsentation der Analyseergebnisse und deren Vergleich mit den Branchendurchchschnitten gewährleisten ein hohes Maß an Transparenz und Anschaulichkeit. Bewertete Kennziffern sind dabei u.a.:

>>Bewertung Grundstück und Gebäude (x-faches der JNKM)
>>Erlösschmälerung
>>Leerstandsquote
>>Netto-Personalaufwand in EUR pro VE
>>Bewirtschaftungskosten
>>EBITDA

Ziel ist es, wirtschaftliche Entwicklungen und Tendenzen auch im Rahmen einer Risikofrüherkennung rechtzeitig identifizieren zu können. Diese Notwendigkeit besteht insbesondere vor dem Hintergrund der Gegebenheiten um Basel II und Rating mehr denn je.

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

Es zählt grundsätzlich die Fläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören: Küchen, Bäder und WC’s, Flure, Speisekammer, alle Wohnräume. Nicht mitgerechnet werden vor allem Zubehör- und Wirtschaftsräume, wie Keller, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Garagen, Abstellräume, Vorratsräume, die außerhalb der Wohnung liegen.
Die Grundfläche von Wintergärten, Schwimmbäder und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen gehören ebenfalls zur Wohnfläche. Allerdings regelt § 4 der Wohnflächenverordnung, dass unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbädern und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume nur zur Hälfte und Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet werden.
Bei schrägen Wänden werden Raumbereiche mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Meter voll, mit einer Höhe von 1-2 Meter zur Hälfte, mit einer Höhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht angerechnet.
Die Wohnflächenverordnung steht zum Download zur Verfügung.

Wohngebäudeversicherung

Siehe dazu insbesondere auch VGB 88 und Gleitender Neuwert.

Wohnungseigentumsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz (Langtitel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) in der Fassung vom 15.3.1951, zuletzt geändert durch Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5.5.2004 regelt die Begründung von Wohn- und Teileigentum und befasst sich darüber hinaus mit der Problematik des Dauerwohnrechtes. Der vollständige Gesetzestext steht als Download im PDF-Format zur Verfügung.

Workflow Management

Automatisierter Ablauf von Geschäftsprozessen oder Vorgängen, in denen Dokumente, Informationen oder Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung von Regeln oder definierten Verfahren von einem Teilnehmer zum anderen weitergeleitet werden.

Workout

bezeichnet zusammenfassend den bankinternen Prozess der Behandlung von ausgefallenen oder notleidenden Krediten (NPL). Bestandteile des Workout-Prozesses können sein: Abwicklung, Verwertung, Ausplatzierung usw.

WOOFIE Well-off older Folks

WOOFIE (Well-off older folks) zu Deutsch: gutsituierte ältere Menschen; Begriff aus dem Marketing, der die Zielgruppe der älteren und besser verdienenden Konsumenten definiert.

WOOPIE Well-off older people

WOOPIE (Well-off older people) zu Deutsch: gutsituierte ältere Menschen. Begriff aus dem Marketing, der die Zielgruppe der älteren und besser verdienenden Konsumenten definiert.

Wucherzins

Die allgemeine Definition von Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners. Im BGB wird der Wucher im Absatz 2 des § 138 BGB Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts dargestellt:
§ 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Die allgemeine Rechtsauffassung geht davon aus, dass Wucher dann vorliegt, wenn der angebotene Zins mehr als 100% über dem üblichen Zinssatz liegt. Diese Faustregel kann aber im Einzelfall nach unten und nach oben abweichen. Wenn aber Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, muss deshalb immer eine umfassende Würdigung des Einzelfalls vorgenommen werden. Gerade im Zinsbereich ist die Vergleichbarkeit von Zinssätzen höchst fragwürdig. Jeder Kreditgeber verwendet – mit und ohne Basel II – sein eigenes Ratingsystem und wird insofern jeden Kreditnehmer nach seinem Ratingansatz bewerten.

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