Regelmäßig tagt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und hat so auch im Dezember 2015 ein neues Konsultationspapier zur „Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes“ vorgelegt. Dabei sind neue Risikogewichte für durch Immobilien vollständig besicherte Risikopositionen beurteilt worden. Auch wenn diese neuen Empfehlungen zur Eigenmittelunterlegung noch nicht bindend sind, entwickelt sich doch daraus vermutlich eine noch etwas andere Sichtweise auf mit Wohnimmobilien besicherte Bankforderungen.
Werden seitens der Wohnimmobilien, die den kreditgebenden Banken als Sicherheiten dienen, gewisse Forderungen erfüllt, so werden diese als privilegiert behandelt – was wiederum zu einer geringeren Eigenkapitalunterlegung bei den Kreditgebern führt. Unter bestimmten Bedingungen soll vor allem sichergestellt sein, dass zwischen der Bonität des Schuldners einerseits und der Leistungsfähigkeit der zugrunde liegenden Immobilie andererseits kein wesentlicher Zusammenhang besteht. Diese Forderung impliziert, dass der Wert der Immobilie nicht wesentlich von der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers abhängt. Auch im Umkehrschluss darf die Bonität des Kreditnehmers seinerseits nicht wesentlich von der Leistungsfähigkeit der als Sicherheit dienenden Immobilie abhängig sein.
Bisher wurden für Wohnimmobilien die sogenannten Risikogewichte auf der Grundlage des Beleihungsauslaufes und des Schuldendienstdeckungsgrades berechnet. Nunmehr sieht das neue Konsultationspapier vor, dass der Schuldendienstdeckungsgrad in diese Betrachtung nicht mehr eingeht. Damit wird also künftig allein der Beleihungsauslauf, oder die sogenannte LTV-Quote, für die Bewertung einer wohnungswirtschaftlich genutzten Immobilie herangezogen, sofern diese für ein ausgereichtes Darlehen als Sicherheit dient. Liegt der Beleihungsauslauf bei unter 40 %, wird von einem Risikogewicht von 25 % ausgegangen. Liegt der Beleihungsauslauf dagegen zwischen 40 % und 100 %, so wird ein Risikogewicht von 55 % in der Betrachtung zugrunde gelegt.
Diese vorgeschlagene Betrachtungsweise für die Privilegierung von mit Wohnimmobilien besicherten Darlehen ist für kreditgebende Banken hochinteressant, weil eigenkapitalschonend und sollte durchaus als Aspekt in Bankengespräche und Konditionenverhandlungen mit eingehen.