Bereits seit vielen Jahren verbindet uns eine langjährige und stabile Partnerschaft mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die ebenfalls in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft tätig sind. Wichtig war und ist bei der Wahl unserer Partner nicht nur der Umstand, dass wir in der gleichen Branche als Dienstleister tätig sind, sondern auch die kompromisslose Kundenorientierung, die ebenfalls bei unseren Partnern ein wesentlicher – wenn nicht vielleicht sogar der wichtigste – Unternehmensgrundsatz ist. Insofern gleicht sich das Credo der miteinander kooperierenden Unternehmen. Von besonderem Interesse sind für uns gemeinsam zu bewältigende Beratungsaufgaben, die neben betriebswirtschaftlichen Aspekten bspw. auch juristische und steuerliche Sachverhalte zu berücksichtigen haben, wie etwa Privatisierungen oder die komplexe Restrukturierung von Kreditportfolien.
Die Anwaltskanzlei Strunz & Alter zählt eine Vielzahl von Unternehmen der Wohnungswirtschaft zu ihren Mandanten. So stellen das Miet- und Immobilienrecht zweifelsohne einen Schwerpunkt in der Tätigkeit der Kanzlei dar. Bemerkenswert ist die Ausrichtung der Kanzlei auf prohibitive und streitvermeidende Beratungen. Darüber hinaus liegt eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Baurechts und des Arbeitsrechtes vor.
Die Optimum Steuerberatungsgesellschaft mbH begleitet uns und einen Teil unserer Mandanten bereits seit vielen Jahren. Das gewachsene Vertrauensverhältnis und die aus unserer Sicht optimale und auf den Kunden zugeschnittene Beratung stellt die verläßliche Grundlage für unsere weiter Zusammenarbeit und Kooperation dar. Die Steuerberater der Kanzlei verfolgen konsequent einen langfristigen Planansatz als die bessere Alternative gegenüber kurzfristigen Effekten.
Bei Fragen der Verwaltung von Wohnungsbeständen und des Facility Management ist unser Partner die WBB Wohnungswirtschaftliche Beratungs- und Bauträgergesellschaft mbH. Das Team um Herrn Kowollik löst Fragen von “A” wie Abrechnung der Betriebskosten bis “Z” wie Zitterbeschluß souverän und sicher – dies letztlich auch aufgrund jahrelanger Erfahrungen bei der Verwaltung von WEG-Anlagen und Miethäusern.
Geht es um Fragen der Immobilienbewertung, wenden wir uns regelmäßig an das Gutacherbüro Stötzner, ISO-zertifizierte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie in den Fachbereichen Beleihungswertermittlung gem. § 12 (1) HBG und im Zwangsversteigerungsverfahren. Jahrzehntelange Erfahrungen und genaue Marktkenntnisse sind die Voraussetzungen für treffsichere und durchweg anerkannte Gutachten.