Sanierungskonzepte stellen im Wesentlichen eine Spezialform der Unternehmenskonzepte dar. Allerdings ist der Anlass für die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes häufig darin gegeben, dass eine unmittelbare Existenzgefährdung für das Unternehmen entweder schon eingetreten oder absehbar ist.

Ganz ähnlich der Herangehensweise bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes sind ebenfalls

  • den vorgefundene Ist-Zustand zu analysieren,
  • die entsprechenden Probleme aufzuzeigen und
  • Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

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Im Allgemeinen wird aufgrund der manifestierten Existenzgefährdung des Unternehmens durch eine Sanierung “von innen” nur selten die Möglichkeit bestehen, diesen Sachverhalt in das Gegenteil zu verkehren. Neben unter Umständen tiefgreifenden Veränderungen für das Unternehmen ist darüber hinaus auch der mögliche Beitrag des oder der Gesellschafter(s) zu untersuchen, um die vorhandene Situation zum Positiven wenden zu können.

Gelingt es nicht, die Existenzgefährdung abzuwenden, so ist es angeraten, die Gläubiger des Unternehmens in die Sanierung einzubeziehen. Hier ist zu ermitteln, wie hoch der Gläubigerbeitrag sein müsste, um eine etwa drohende Insolvenz abzuwenden.

Es hat sich als praktisch sinnvoll erwiesen, die drei Szenarien in Form eines

  • Ist-Szenarios,
  • Sanierung “von innen” und
  • Sanierung unter Einbeziehung der (Finanzierungs-) Gläubiger

miteinander zu vergleichen.

Ist das Sanierungskonzept fertiggestellt und findet seitens des betroffenen Unternehmens und des oder der Gesellschafter(s) Akzeptanz, so wird häufig in einem weiteren Arbeitsschritt davon auszugehen sein, dass Verhandlungen mit den Gläubigerbanken zu führen sind. Auch für diese Problematik stehen wir als Berater und Dienstleister Ihres Vertrauens zur Verfügung.

Die Erarbeitung einer Konzeption ist die zwingend notwendige Voraussetzung für die Gesundung eines Unternehmens; die konzeptionelle Umsetzung aber ist ein langer, steiniger und mühsamer Weg.