ANALYSE – KONZEPTION – UMSETZUNG
Als Unternehmenskrise bezeichnet man in der Betriebswirtschaft jede für das Unternehmen bestandsgefährdende Situation. Sofern Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Unternehmens eingetreten, liegen darüber hinaus die Voraussetzungen einer Krise im insolvenzrechtlichen Sinne vor.
Die Verantwortlichen eines in einer wirtschaftlichen Krise befindlichen Unternehmens müssen entscheiden, ob das Unternehmen liquidiert oder ein Sanierungsversuch unternommen werden soll.
In aller Regel bevorzugen sowohl das Unternehmen als auch die involvierten Gläubiger die Fortführung. Allerdings hängt für die Gläubiger die Entscheidung von unterschiedlichen Überlegungen ab, wie sich die künftigen Geschäftserwartungen für den Fall der erfolgreichen Sanierung gestalten werden oder wie das Ausfallrisiko im Rahmen der Verwertung der einzelnen Sicherheiten etc. zu kalkulieren ist.
Das Beziehungsgeflecht der Abhängigkeiten innerhalb des Unternehmens und nach außerhalb zu seinen Gläubigern erfordert objektive Beratung und Mediation, um zukunftsorientiert richtige Entscheidungen treffen zu können. Und diese sollten drei einfachen Kriterien genügen: frühzeitig, schnell und leise…
Das Zitat zur Sanierung:
Besser eine Hilfe als fünfzig Ratschläge.
Aus Italien