Die Wohnungswirtschaft bemüht sich analog zu anderen (Dienstleistungs-)Branchen um die Einführung oder die Stärkung leistungsabhängiger Vergütungssysteme für Angestellte und Mitarbeiter. Sofern dazu aus tarifvertraglicher Sicht grundsätzliche Voraussetzungen gegeben sind, ist die Implementierung derartiger Systeme durchaus möglich. Ziel ist, einerseits die Motivation der Mitarbeiter zu verbessern und andererseits die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. In diesem Zusammenhang sind üblicherweise vier Sichtweisen zu verwenden, die sich in Anlehnung an die Balanced Score Card (BSC) ergeben:
- Kundenperspektive Maßnahmen, die dazu angetan sind, die Kundenbeziehungen mindestens zu stabilisieren, vorzugsweise aber zu verbessern; ein Fakt, der angesichts eines immer härter werdenden Wettbewerbs enorme Bedeutung hat.
- Prozessperspektive Maßnahmen, die die innerbetrieblichen Abläufe optimieren helfen, um so Ressourcen freizusetzen und letztlich effektiver arbeiten zu können; dazu zählen bspw. Softwareumstellungen oder die Konzentration auf die Kernkompetenz des Unternehmens.
- Potenzialperspektive Maßnahmen, die helfen, die im Unternehmen, insbesondere aber in den Mitarbeitern, schlummernden Potenziale zu erschließen und nutzbringend zur Anwendung zu bringen; bemerkenswert sind so bspw. die Nutzung freier Kapazitäten im Bereich Rechnungswesen für Dritte oder auch die Aufstellung eines Fortbildungsplanes für alle Mitarbeiter.
- Finanzperspektive Maßnahmen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens verbessern helfen und seine Finanzierungskraft stärken.
Sind die aus den vorstehend genannten Perspektiven abgeleiteten Zielstellungen fixiert, können daraus konkrete Schlussfolgerungen für ein Vergütungssystem auf leistungsabhängiger Basis entwickelt werden. Für die Akzeptanz von Vergütungskriterien sowohl bei Mitarbeitern als auch bei Führungskräften sind verschiedene Grundprinzipien einzuhalten, die maßgeblich den schlussendlichen Erfolg einer leistungsabhängigen Vergütung beeinflussen.
- Prinzip der Objektivität und Messbarkeit Die zum Ansatz kommenden Kriterien müssen sowohl objektiv als auch messbar sein.
- Prinzip der Reproduzierbarkeit Dauerhaft in die leistungsabhängige Vergütung einzubeziehende Bewertungsgrößen müssen über einen längeren Zeitraum reproduzierbar und messbar sein.
- Prinzip der Angemessenheit Leistungsabhängige Vergütungen müssen dem Leistungsvermögen des jeweiligen Mitarbeiters angemessen sein.
- Prinzip der Zielorientierung Die auszuwählenden Vergütungskriterien sind so zu bestimmen, dass sie zum Erreichen der Unternehmensziele beitragen und keinen Selbstzweck darstellen.
Wichtig ist, die zu erreichenden Ziele Schritt für Schritt in personenspezifische Maßnahmen zu transformieren, die dann wiederum Eingang in das leistungsabhängige Vergütungssystem finden.
Wir sind gern bereit, als Berater die Implementierung eines solchen Systems von der gemeinsamen Erarbeitung der Grundlagen bis hin zur Umsetzung zu begleiten.