Radarchart

Auf den jeweiligen Achsen des Radarcharts liegen im Schnittpunkt mit dem Kreis die Zielwerte (Sollwerte), die erreicht werden wollen. Die miteinander zu vergleichenden Unternehmen tragen ihre Istwerte auf den jeweiligen Achsen ein. Diese Methode gibt einen raschen Überblick, wie das eigene Unternehmen in den einzelnen Bereichen dasteht. Ein Navigationshilfsmittel dieser Form sollte einerseits vorgeben, wo sich das zu analysierende Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet und gleichzeitig aber auch vorgeben, wohin es sich im Hinblick auf Sollwerte oder Mitbewerber weiterentwickeln sollte.

Range Accrual Note

Bei dieser Form der Anleihe ist die Höhe des Kupons abhängig von der Anzahl der Tage, an denen eine bestimmte Marktbedingung erfüllt ist. Für jeden Tag bei der z.B. Euribor über 3% ist, wird ein Kupon von 4% ausbezahlt. Zusätzlich wird oft ein kleiner Fixkupon ausbezahlt (z.B. 1% + Accrual Kupon), um eine Mindestverzinsung zu garantieren. Meist ist die Marktbedingung (Accrual Condition) ansteigend, das heißt Euribor muss zum Beispiel im ersten Jahr über 3%, im zweiten über 3.5% usw. liegen. Range Accural Notes sind zudem in der Regel callable d.h. mit einem Kündigungsrecht seitens des Emittenten ausgestattet.

Rangrücktrittserklärung

In einer Rangrücktritts- und Darlehensbelassungserklärung verpflichtet sich ein Drittgläubiger des Kreditnehmers, mit seinen Forderungen gegen den Bankkreditnehmer rangmäßig hinter alle Forderungen der Bank zurückzutreten und diese Forderungen nur mit Zustimmung der Bank einzuziehen bzw. ihre freiwillige Rückzahlung zu dulden.

Ratendarlehen

siehe Tilgungsdarlehen.

Rating

Ist die Meinung über die künftige Fähigkeit und rechtliche Verpflichtung eines Emittenten, Zahlungen von Zins und Tilgung einer von ihm begebenen Schuldverschreibung termingerecht und vollständig zu erfüllen. Sie bestimmen die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsstörungen einer Schuldverschreibung über ihre gesamte Laufzeit. Mehr dazu hier.

Realisationsprinzip

ist ein Teil des Vorsichtsprinzips, indem Gewinne erst nach ihrer tatsächlichen Realisierung in der Bilanz ausgewiesen werden. Derartige Beträge sind vorerst neutral zu erfassen und frühestens im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens auszuweisen.

Realkredite

Sind zweck- und objektgebundene Kredite, die durch reale, d. h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte (z. B. Grundstücke) abgesichert sind. Diese Kredite werden von Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung, vergeben. Im Rahmen der Kreditprüfung wird hauptsächlich auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt. Für den Kreditgeber stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, die durch den Beleihungswert ausgedrückt werden, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer dar.

Realzins

Der Realzins gibt an, welchen tatsächlichen Ertrag ein Anleger für sein Geld erhält. Er errechnet sich aus der Rendite einer Geldanlage abzüglich der Inflationsrate. Ein Anleger muss etwa bei einer für kurzfristige Anlagen derzeit üblichen Verzinsung seines Geldes von 1,6 Prozent pro Jahr und einer Inflation von zuletzt 1,7 Prozent tatsächlich einen negativen Realzins hinnehmen – sein Vermögen schmälert sich um 0,1 Prozent, trotz Zinsen.

Rechnungsabgrenzung

Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz erfolgt eine genaue zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes und ermöglicht somit die periodengerechte Erfolgsermittlung eines Geschäftsjahres. Nur durch sie ist es möglich, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden können, in der sie tatsächlich verursacht wurden.
Unter die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Aktiva) fallen die Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen zugeordnet werden muss. Im Gegensatz dazu fallen unter die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (transitorische Passiva) die Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen zugeordnet werden muss.

Recruiting

Teil der Personalwirtschaft und befasst sich mit der Beschaffung von Mitarbeitern. Voraussetzung eines erfolgreichen Recruitings ist die Analyse des Personalbedarfs hinsichtlich quantitativer und qualitativer Erfordernisse.

Reengineering

Reengineering beschreibt die Prozessoptimierung durch betriebswirtschaftlichen Ansatz zur Organisationsveränderung. Ziel der Organisationsanalyse ist, auf alle Vorgänge zu verzichten, die keinen wertschöpfenden Beitrag zu den Produkten einer Organisation leisten. Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen einer Organisation in Frage gestellt, um durch eine Umgestaltung aller Geschäftsprozesse deutliche Verbesserungen bei wichtigen Leistungsindikatoren wie Kosten, Qualität, Service und Geschwindigkeit zu erzielen.

Refinanzierung

Die Refinanzierung dient bei Banken der Mittelbeschaffung für die Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck. Neben dem Einsatz von Eigenkapital können hierfür Einlagen wie Termingelder der eigenen Kundschaft, von anderen Banken durch Interbankenhandel, speziellen Refinanzierungsinstituten oder institutionellen Anlegern eingesetzt werden. Für die Beschaffung kommen der Geldmarkt und der Kapitalmarkt infrage. Dabei werden am Geldmarkt Einlagen von anderen Banken oder institutionellen Marktteilnehmern akquiriert oder durch am Kapitalmarkt emittierte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anleihen beschafft.

Refurbishment

Begriff, der insbesondere bei gewerblichen Immobilien verwendet wird und am besten mit Generalüberholung, Generalsanierung, Wiederaufbereitung übersetzt werden kann.

REIT Real Estate Investment Trust

Bereits seit 1960 existiert in den USA das Modell der so genannten steuertransparenten Immobiliengesellschaften, auch bekannt als REIT (Real Estate Investment Trust). Die “Initiative Finanzplatz Deutschland” (IFD) hat bereits im September 2003 die Einführung von REIT´s in Deutschland angeregt und zusammen mit dem BMF einen Arbeitskreis zu diesem Thema eingerichtet. Inzwischen ist eine entsprechende Gesetzgebungsinitiative eingeleitet worden, die planmäßig ab dem 01. Januar 2006 in Kraft treten soll. Bereits heute kann eine direkte Einflussnahme der geplanten Einführung von REIT´s auf den Deutschen Immobilienmarkt festgestellt werden. Käufer und Halter von großen Immobilienportfolios berücksichtigen bei ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung bereits jetzt die Möglichkeit eines Exits über REIT´s. Es ist davon auszugehen, dass viele Investoren bemüht sein werden, ihre Portfolien an REIT´s zu veräußern.
Die IFD hat entsprechende Anregungen für die Einführung eines deutschen REIT´s (G-REIT) aufgestellt. Wesentliche Punkte sind:

– börsennotierte Aktiengesellschaft,
– mindestens 90% der Gewinne werden ausgeschüttet,
– G-REIT ist unreguliert und unternehmerisch geprägt,
– deutliche Unterscheidung von passiven Anlagemanagern,
– Tätigkeitsprofil soll auch Projektentwicklung und immobilienbezogene
Dienstleistungen umfassen,
– 75% der Erlöse müssen aus Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien
stammen.

Während Deutschland als der größte Immobilienmarkt in Europa nur über wenige kapitalstarke und börsennotierte Immobiliengesellschaften verfügt, existieren eine Reihe offener und geschlossener Immobilienfonds, die insgesamt ca. 245 Mrd. € Sachwerte verwalten.
Mit der Einführung des G-REIT wird dieses Bild sich nachhaltig verändern. Denkbar ist dabei sowohl der Verkauf von Immobilienportfolios an bereits existierende REIT´s oder aber auch die Neugründung und ein entsprechender folgender Börsengang (IPO).
Es ist nicht zu erwarten, dass bereits existierende Anlageformen im Immobilienbereich, wie etwa offene Fonds, vollständig durch REIT´s ersetzt werden. Vielmehr werden REIT´s eine entsprechende Ergänzung darstellen; hinzu kommt, dass institutionelle Investoren sicherlich auch beabsichtigen, direkt gehaltene Immobilien in indirekte Beteiligungen umzuwandeln. Mehr dazu hier, im Bereich “Aktuelles”.

Relationship Banking

Relationship Banking bezeichnet einen bankinternen Vertriebsansatz, bei dem nicht das Produkt oder die Produktpalette, sondern die Kundenbeziehung im Mittelpunkt steht. Objekt strategischer Entscheidungen ist der Kunde, d.h., nicht die Produkte sondern der Kunde muss kostendeckend sein. Dabei werden alle möglichen Ertragskomponenten analysiert, wie etwa Kontoführungsgebühren, Margen im Aktiv- und Passivgeschäft, Verkauf von Zusatzprodukten, wie Versicherungs- und Investmentprodukte usw. Im Ergebnis dieser Analyse werden regelmäßig Kundenverbindungen neu strukturiert bzw. hinsichtlich der Ertragsfähigkeit in bestimmte Cluster mit unterschiedlichen Wertungs- und Betreuungsansätzen eingeordnet.

Relative Value Strategy

Anlagestrategie von Hedge Fonds unter Ausnutzung von Preisunterschieden zwischen verbundenen Wertpapieren an unterschiedlichen Handelsplätzen zum Erzielen von Arbitragegewinnen.

Rentenpapiere

fest verzinsliche Wertpapiere.

Rendite

Die Rendite bezeichnet den Gesamterfolg einer Kapitalanlage, gemessen als tatsächliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie beruht auf den Erträgen und dem möglichen Verkaufserlös bei Veräußerung.

Relocation Service

Relocation Service umfasst alle Dienstleistungen in dem Bereich der Um- und Ansiedlung in bestimmten Regionen. Neben der Wohnungssuche oder Haussuche organisiert die Relocation Firma den Umzug samt aller Abreise- und Ankunftsformalitäten einschließlich Wohnsitz-, Führerschein- oder Telefonummeldung, sowie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Zudem wird Hilfe bei der Orientierung in der neuen Umgebung und bei interkulturellen Fragen angeboten.

Rentabilität

Rentabilität ist das prozentuale Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital in einer bestimmten Zeitperiode.

REPEF Real Estate Private Equity Funds

Die Struktur von REPEF ähnelt denen der REIT, ist jedoch viel flexibler als diese – insbesondere hinsichtlich der generellen Anlagemöglichkeiten als auch bei der Ausgestaltung des Machtverhältnisses zwischen Management und Anlegern. Daraus wiederum resultiert ein relativ hohes Interesse der institutionellen Anleger an dieser Anlageform. Während bei REIT´s keine eigenständige Steuererklärung abgegeben werden muss, besteht diese Pflicht bei REPEF. Generalisierend gelten REIT´s als vergleichsweise einfach zu handhaben, während REPEF´s eine größere Flexibilität aufweisen.

Repo-Geschäft

“Repo” ist die an internationalen Finanzmärkten geläufige Abkürzung für “repurchase agreement” (Pensionsgeschäfte). Es handelt sich um überwiegend kurzfristige Geldmarktgeschäfte, bei denen der Eigentümer (Pensionsgeber) das rechtliche Eigentum an einem Wertpapier für eine bestimmte Zeit auf einen Dritten (Pensionsnehmer) überträgt. Der Pensionsgeber erhält für die Übertragung Liquidität (Geld) und zahlt dem Pensionsnehmer am Ende der Laufzeit des Geschäftes eine bestimmte Verzinsung (Repo-Satz). Da der Prozentsatz wegen der guten Sicherungsleistung des Geschäfts unter dem Geldmarktzinssatz liegt, verschafft sich der Pensionsgeber erhebliche (Re-)Finanzierungsvorteile.

Repurchase Agreement

siehe Repo-Geschäft.

Restnutzungsdauer

Jedes Wirtschaftsgut unterliegt im Rahmen seiner Abnutzung einer bestimmten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Restnutzungsdauer beschreibt hierbei den Zeitraum, für den das Wirtschaftsgut in Hinsicht auf seine Gesamtnutzungsdauer noch für die Nutzung zur Verfügung steht. Allerdings kann dabei die tatsächliche Restnutzungsdauer von der amtlich (aus Abschreibungstabellen) vorgegebenen Gesamtnutzungsdauer, aufgrund der Berücksichtigung spezieller Umstände, abweichen. So entsteht beispielsweise eine Verkürzung durch die besonders intensive technische Nutzung des Wirtschaftsgutes oder aufgrund der technischen Veralterung, da Nachfolgemodelle den weiteren Einsatz eines Wirtschaftsgutes unrentabel machen. Umgekehrt erfolgt eine Verlängerung, wenn das Wirtschaftsgut in seinem Einsatz weniger verschleißt als ursprünglich angenommen. In diesem Fall ist der Bilanzwert für das immer noch einsatzfähige Wirtschaftsgut mit einem Erinnerungsbetrag von einem Euro beizubehalten.

Retailbanking

Retail kommt aus dem Englischen und bezeichnet wörtlich Klein- oder Einzelhandel bzw. den Wiederverkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Im Bankensektor umfasst das Retailgeschäft alle Geschäftsbereiche, die unmittelbar mit Privatpersonen abgeschlossen werden, wie Kontoführung, Anlageinstrumente, Kredite und Versicherungen.

Retrograde Berechnung

Ganz allgemein bedeutet die retrograde Berechnung (auch Rückwertsrechnung genannt) die Rekonstruktion einer Berechnung vom Ergebnis hin zu den Eingabegrößen. Eine solche Berechnung ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis aufgrund von Rahmenbedingungen vorgegeben ist, der Weg zum Ergebnis allerdings über unbekannte Zwischenergebnisse führt. So werden z. B. retrograde Berechnungen in der Budget- und in der Liquiditätsplanung angewendet.

Return on Equity (ROE)

Return on Equity (ROE) ist die Eigenkapitalrendite und eine Kennziffer, die die Ertragslage eines Unternehmens beschreibt; der Jahresüberschuss wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital gesetzt.

Return on Investment (ROI)

Der Return on Investment drückt das Gewinnziel aus bzw. stellt die populär aufgefasste Renditekennzahl für die Gesamtkapitalrentabilität dar. Der ROI erlaubt es, sowohl die Rendite investierten Kapitals zu bestimmen, als auch die Rückflussdauer. Generell errechnet er sich als Quotient aus dem Periodengewinn und Kapitaleinsatz.

RETT-Blocker

Grunderwerbssteuer (Real Estate Transfer Tax, “RETT”) konnte man bisher mit einem sog. “RETT-Blocker” vermeiden. Um die steuerauslösende Grenze von 95 % der Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft nicht zu erreichen, wurden Gesellschaften zwischengeschaltet, die mind. 5,1 % erwarben und an denen ein Dritter beteiligt war, der eine herrschende Beteiligung verhinderte. Die Neuregelung stellt nun auf die “wirtschaftliche Beteiligung” ab, die auch durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften vermittelt sein kann und sich rein rechnerisch entsprechend der Beteiligungshöhe ermittelt. Kommen so in Summe 95 % zusammen, fällt Grunderwerbsteuer an.

Praktisch wurde häufig folgende Konstruktion gewählt:
* Investor erwirbt 94,9 % einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft (KG),
* 5,1 % werden von einer Personengesellschaft (PG) erworben, an der der Investor ebenfalls mit 94,9 v.H. beteiligt ist,
* ein Dritter erwirbt 5,1 % der PG
* wirtschaftlicher Anteil des Investors somit 99,76% der KG

Seit dem 7.6.2013 löst diese Struktur nach § 1 Abs. 3a GrEStG Grundsteuer aus.

Diese Regelung kann allerdings umgangen werden, wenn der Deal mit echten und sog. “starken” Minderheitsgesellschaftern ausgeführt wird. Unverändert funktioniert zur Umgehung der Grunderwerbssteuer, wenn der Verkäufer weiter 5,1 % der zu veräußernden Gesellschafteranteile behält.

Reverse Charge System

Reverse Charge System bedeutet, dass nicht der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempfänger (sog. umgekehrte Belastung). Die Rechnung wird daher ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Der Rechnungsempfänger berechnet die Umsatzsteuer selbst und führt sie an das Finanzamt ab. Gleichzeitig kann sich der Rechnungsempfänger wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist diese als Vorsteuer abziehen.

REX Deutscher Rentenindex

REX ist die Abkürzung für den Deutschen Rentenindex, einen Kursindex der Deutschen Börse AG, der seit 1991 publiziert wird. Er bildet den Markt der Staatspapiere am deutschen Rentenmarkt ab und enthält alle Anleihen, Obligationen und Schatzanweisungen der BRD, des Fonds deutscher Einheit und der Treuhandanstalt mit fester Verzinsung. Es erfolgt die börsentägliche Berechnung auf der Basis der Schlusskurse.

REXP Deutscher Rentenindex Performance

Abkürzung für Deutscher Rentenindex REXP, den Performance-Index, der den gesamten Anlageerfolg am deutschen Rentenmarkt misst. Die Performancekomponenten bilden die Kursveränderungen des REX und die tägliche Reinvestition des durchschnittlichen Jahrescoupons ab. Seine Errechnung erfolgt in 2 Schritten jeweils täglich zum Börsenschluss, indem zuerst die Kalkulation des Kursindex REX durchgeführt wird und anschließend eine Summation von Kursveränderungen und Zinsertrag zum Performanceindex erfolgt.

Rezentrierte Stadt

Das Leitbild der rezentrierten Stadt sieht den großflächigen Abriss von Wohnungsbeständen ausschließlich an den Siedlungsrändern und eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Stadtkerne vor. Ziel ist es, mit dem Ausdünnen der Randzonen eine Stabilisierung der “gewachsenen Stadt” zu erreichen. Mit der Innenentwicklung und der Stärkung der Altstadt wird dabei das Bild einer kompakten Baustruktur mit belebten Straßen und ausgewogener Nutzungsmischung, kurzen Wegen und guter Aufenthaltsqualität verbunden. Vergleiche dazu auch perforierte Stadt.

Riester-Rente

Im Jahr 2002 wurde die nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Riester benannte privat geförderte Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Mit der Einführung wurde vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung zum Ausgleich für die zu erwartenden Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die private Altersversorgung mit steuerlichen Sonderabzugsmöglichkeit und Zulagen unterstützt, wobei allerdings die Zulagen und die Bemessungsgrenzen bzw. Höchstwerte für den Sonderausgabenabzug erst schrittweise ab dem Jahr 2008 erhöht werden. Vorgesehen ist, dass die Haushalt ab dem Jahr 2008 je Erwachsenem eine Grundzulage von 154 € pro Jahr und eine Kinderzulage von weiteren 185 € pro Kind erhalten, sofern einschließlich dieser Zulagen mindestens 4 % des Bruttofamilieneinkommens im Rahmen der Riesterrente gespart werden. Damit kann eine vierköpfige Familie eine jährliche Gesamtzulage von 678 € verbuchen. Ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt sich dahingehend, dass die Altersvorsorgebeiträge, also sowohl der Eigenbeitrag als auch die staatlich gezahlte Zulage, bis zu einem Höchstbeitrag von 2.100 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings wird dabei nur der über die Zulage hinausgehende Betrag als Steuergutschrift gewährt. Das zuständige Finanzamt prüft diesen Sachverhalt im Rahmen der so genannten Günstigkeitsprüfung. Sofern der Mindesteigenbetrag eingehalten wurde, erhält ein Haushalt in der Ansparphase also mindestens die Zulage und darüber hinausgehend, den steuerlichen Vorteil aus dem genannten Sonderausgabenabzug in Höhe von 2.100 € – beides als liquiditätswirksamen Vermögensvorteil. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag auf 4.200 € pro Jahr.

Die neue WOHN-Riester-Förderung im Wohneigentum ergibt sich aus dem Eigenheimrentengesetz. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge aufgenommen. Hintergrund: Das mietfreie Wohnen im Rentenalter ist vergleichbar mit einer Geldrente. Der “Wohn-Riester” erlaubt die Beanspruchung von Förderzulagen nach den Riester-Regeln. Das Eigenheimrentengesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Bürger, die mit einem Riester-Vertrag für ihr Alter vorsorgen, können ab dem Jahr 2008 das angesparte Geld nun komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie stecken. Mit dem entnommenen Geld kann auch ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie getilgt werden. Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. Riesterverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), müssen ein Kapital von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Ab 2010 entfällt diese Einschränkung.

Da die Riesterförderung die nachgelagerte Besteuerung voraussetzt, werden bei dem Wohn-Riester die für das Wohneigentum eingesetzten Mittel aus dem Altersvorsorgevertrag mit einem fiktiven Zinssatz von 2 Prozent bis zum Renteneintritt aufgezinst und so in eine Leibrente umgerechnet. Auf diese fiktive Leibrente erfolgt die nachgelagerte Besteuerung.
Wie bei allen Riesterverträgen gilt: Die Einzahlungen in den Riester-Vertrag sind steuerfrei und auf die Auszahlungen sind dann Steuern zu zahlen. Das Problem der nachgelagerten Besteuerung soll so gelöst werden, dass für Wohn-Riester-Sparer ein fiktives Wohnförderkonto (“Schattenkonto”) angelegt wird. Fiktiv, weil nur so getan wird, als ob mit den Einzahlungen ein Riester-Vertrag bespart würde.

Auf dem “Schattenkonto” soll das über die Jahre aufgelaufene und geförderte Kapital mit 2 Prozent fiktiver Zinsen pro Jahr “gebucht” werden. Der sich so ergebende Endbetrag ist bei Rentenbezug als fiktive Leibrente der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wohn-Riester-Sparer können die Steuern über einen Zeitraum bis zu 25 Jahre abstottern oder auch mit einem Nachlass von 30 Prozent sofort bei Rentenbezug komplett zurückzahlen. Die Steuerschuld kann mithin als Einmalbesteuerung auf nur 70 Prozent des fiktiven Kapitals getilgt werden. Die nachgelagerte Besteuerung muss spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres abgeschlossen sein. Stirbt der Riester-Sparer vorher, so ist die Steuerzahlung vom Erben zu leisten.

Riestersparer, die beim Wohn-Riester innerhalb der Ansparphase oder innerhalb der Rentenphase die Selbstnutzung der Wohnimmobilie aufgeben, müssen den noch offenen Betrag des Wohnförderkontos – mit dem individuellen Steuersatz – als “sonstige Einkünfte” nachversteuern. Eine derartige steuerschädliche Verwendung ist gegeben, wenn die Wohnimmobilie verkauft, vermietet, verschenkt oder unentgeltlich an Angehörige überlassen wird oder wenn der Riestersparer vor dem 85. Lebensjahr verstirbt. Um Härtefälle zu vermeiden, ist im Jahressteuergesetz 2009 aufgenommen worden, dass die krankheitsbedingte oder pflegebedingte Abwesenheit des Zulageberechtigten keine schädliche Verwendung darstellt. Der Zulageberechtigte muss aber Eigentümer der Wohnung bleiben und die Wohnung darf keinem Dritten – mit Ausnahme des Ehepartners bei einer Zusammenveranlagung – zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Die Eckpunkte des Eigenheimrentengesetzes sind:

  • Es dürfen bis zu 100 Prozent des angesparten Kapitals (einschließlich Riesterförderung) für die selbstbewohnte Immobilie verwendet werden.

  • Auch Tilgungsleistungen sind mit Riester-Kapital einschließlich Zulagen und Steuerabschlägen möglich. So kann das komplette Riester-Kapital in der Auszahlungsphase verwendet werden, um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden.

  • Alternativ kann die maximal mögliche Riester-Sparsumme (inklusive Zulagen) in Höhe von 2100 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden.

  • Das entnommene Kapital braucht nicht zurückgezahlt werden.

  • Begünstigt ist auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen.

  • Wer bereits mit staatlicher Förderung ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau einer Wohnung für eigene Wohnzwecke verwenden. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

  • Der Riester-Sparer darf wählen, ob er über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren die (nachgelagerte) Besteuerung durchführt oder ob er auf einen Schlag die Steuer zahlt.

  • Bei sofortiger Rückzahlung gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Dies bedeutet, dass nur 70 % des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer zu unterwerfen sind.

  • Bausparkassen erarbeiten Bausparverträge, die den Anforderungen des Wohn-Riester entsprechen.

  • Eine Wohnungsbauprämie gibt es auch beim Wohnriester, aber nur wenn das eingezahlte Kapital in das Eigenheim investiert wird. Bisher kann die Wohnungsbauprämie nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden.

  • Quelle: Finanztipp

Risikofrühwarnsystem

Dient der Identifikation von Gefahrenpotentialen und Risikofeldern durch Festlegung von Beobachtungsbereichen mit dem Ziel der Ermittlung von Maßnahmen zur Risikoabwehr bzw. -begrenzung. Mehr dazu hier.

Risikomanagement

Alle Aktivitäten in einem Projekt, die dazu dienen, mögliche Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten, entsprechende Gegenmaßnahmen vorzubereiten, einzuleiten und deren Wirkung zu überwachen. Integraler Bestandteil eines Risikomanagementsystems sind das Risikofrühwarnsystem, Controlling und das integrierte Kontrollsystem (IKS). Mehr dazu hier.

Roll-over-Kredit

Bezeichnung für einen Kredit, dessen Zinssatz (i.d.R. in festem Rhythmus von 3, 6, 9 oder 12 Monaten) kurzfristig angepasst wird. Diese Form des Kredits ist vor allem am Euromarkt auf EURIBOR-Basis üblich.

Rückbaugebiete

Siehe Gebietskategorien im Stadtumbau.

Rückgewährsanspruch

Ein Rückgewährsanspruch stellt den Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger auf Rückgabe der Grundschuld dar, wenn die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche der Bank befriedigt sind.

Rücklagen

Unter Rücklagen versteht man Teile des Eigenkapitals, die nicht am Kapitalkonto ausgewiesen werden. Die Bildung von Rücklagen stellt Gewinnverwendung dar. Man unterscheidet
offene Rücklagen: sie sind auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen;
stille Rücklagen: sie sind in der Bilanz nicht ausgewiesen und entstehen bei der Bewertung (z.B. Unterbewertung von Aktiva durch zu schnelle Abschreibung);
Gewinnrücklagen: werden aus dem Gewinn gebildet, d.h. Teile des Gewinns werden nicht ausgeschüttet;
Kapitalrücklagen: entstehen auf Grund von Einzahlungen der Gesellschafter.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für Aufwendungen gebildet werden, die ins Abschlussjahr gehören, aber noch nicht verbucht wurden, weil die Höhe noch ungewiss und/oder es nicht sicher ist, ob sie tatsächlich anfallen werden (z.B. fehlende Rechnung, fehlender Gerichtsentscheid, gegebene Garantien). Sobald feststeht, wie viel zu zahlen ist bzw. dass keine Verpflichtung eintritt, ist die Rückstellung aufzulösen.

Rürup-Rente

Marketingausdruck für Basisrente.

RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Am 12.05.2004 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts veröffentlicht. Mit den am 01.07.2004 in Kraft getretenen Vorschriften wurde auch das Kostenrecht für Rechtsanwälte (RVG) modernisiert (BGBl. I, 2004, 718). In der Haushaltsdebatte vom 11.09.2003 hat die Bundesjustizministerin Zypries Folgendes ausgeführt: “Zum 01. Juli 2004 wollen wir die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter neu gestalten. Wir wollen die in Teilen über 120 Jahre alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung durch ein neues Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ersetzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter zu machen. … Wir werden den Ostabschlag auf Gebühren und Entschädigungssätze in Höhe von 10 % abschaffen. Das ist ein weiterer Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnissen in den östlichen und westlichen Bundesländern. Ich meine, dass es gerechtfertigt ist, die seit über 10 Jahren ausstehende Erhöhung der Anwaltsgebühren endlich anzugehen. Wir sehen vor, dass die Anwälte pro Jahr eine Erhöhung um etwa 1,4 % erhalten. Das ist kein besonders hoher Einkommenszuwachs, wenn man bedenkt, dass er in der gewerblichen Wirtschaft ansonsten jährlich bei rund 2,6 % lag. Wir müssen berücksichtigen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sehr häufig auch Arbeitgeber sind, denen dadurch höhere Lohnkosten, höhere Mietkosten und höhere Bürokosten entstehen. Ich bin der Auffassung, dass die Erhöhung, auf die wir uns verständigt haben, sehr moderat ist. Ich hoffe, dass die Anwaltschaft bei ihren bisherigen relativ positiven Aussagen bleibt”.
Mit der Gesetzesreform wurden folgende Kernpunkte umgesetzt:
1. Das Gebührenrecht wurde vereinfacht, z.B. durch Wegfall der Beweisgebühr, bei gleichzeitiger Erhöhung der an die Stelle der Prozessgebühr tretenden Verfahrensgebühr und der Termingebühr.
2. Bisher gebührenrechtlich nicht geregelte anwaltliche Tätigkeiten, wie z.B. Mediation, Hilfeleistungen in Steuersachen und Zeugenbeistand werden erfasst.
3. Die Vergütungsregelungen werden leistungsorientierter ausgestaltet, z.B. durch eine verbesserte und differenzierte Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, eine Verbesserung der Vergütung des Pflichtverteidigers und eine Neustrukturierung der Vergütung für die Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeldverfahrens.
4. Die außergerichtliche Tätigkeit wird z.B. durch eine Umgestaltung der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede Form der vertraglichen Streitbeilegung gefördert werden.
5. Durch Gebührenregelungen im außergerichtlichen Bereich gibt es nur noch eine Geschäftsgebühr, deren Rahmen von 0,5 bis 2,5 gestaffelt ist.
Seit dem 01.07.2006 wird auf eine gesetzliche Regelung für Gebühren für die außergerichtliche Beratungstätigkeit verzichtet. An deren Stelle soll der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen treten.
6. Schließlich wird der Ostabschlag in Höhe von 10 % abgeschafft.