Die Risikoüberwachung erfolgt üblicherweise mit Hilfe des IKS, Controlling, Revision und durch Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Risikoerfassung.
Die Teilschritte zur Erarbeitung eines Risikofrühwarnsystems lassen sich darstellen als:
- 1. Gefahrenpotentiale und Risikofelder definieren
- intern
- extern
- 2. Frühwarnindikatoren festlegen und definieren
- Eindeutigkeit
- Frühzeitigkeit
- Vollständigkeit des Beobachtungsfeldes
- ökonomische Vertretbarkeit
- 3. Ausmaß des Risikos schätzen
- Eintrittswahrscheinlichkeit
- Schadenshöhe
- Häufigkeit
- 4. Gegenmaßnahmen eindeutig definieren
- Algorithmen
- Redundanzfreiheit
- Fehlertoleranz
Ziel des Frühwarnsystems ist vordergründig das Erkennen ungünstiger zukünftiger Entwicklungen, die den Bestand des Unternehmens allein oder im Zusammenwirken mit anderen Risiken in der jeweiligen Situation gefährden können – und das so rechtzeitig, dass die Geschäftsführung darüber informiert ist und in geeigneter Weise reagieren kann.