Bearbeitungsgebühren bei Krediten 2.0

Kategorie: Aktuelles

Im April 2016 wurde ein neues Urteil des OLG Frankfurt veröffentlicht, dass sich mit der Problematik von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmensdarlehen befasst. Im Kernpunkt sagt dieses Urteil, dass Bearbeitungsgebühren auch für Unternehmensdarlehen unwirksam sind.

 

Dieses Urteil ist umso bemerkenswerter, da in der jüngeren Vergangenheit die Kreditinstitute die Rückforderungen von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen gerader erst abgeschlossen haben. Bearbeitungsgebühren bei Unternehmensdarlehen waren bisher zwar auch unter diesem Aspekt kritisch beargwöhnt worden, spielten letztlich aber in der bisherigen Bankpraxis keine Rolle. Mit dem nunmehrigen Urteil des OLG Frankfurt werden sich die Kreditinstitute mit einer neuen Klagewelle auseinander setzen müssen, obwohl sich das Gericht damit auch ganz bewusst gegen die derzeit herrschende Rechtsprechung wendet. Eine abschließende Entscheidung wird sicherlich vom BGH zu erwarten sein.

 

Die neue Klagewelle, die auf die Kreditinstitute zurollt, ist wirtschaftlich gesehen viel problematischer als bei der Behandlung der Bearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten: Üblicherweise sind die Bearbeitungsgebühren bei Unternehmensdarlehen deutlich höher und die Kreditvolumina auch entsprechend größer. Hinzu kommt, dass bei den professionellen Kreditnehmern aus dem Unternehmerbereich auch die Neigung, derartige Konstellationen auszustreiten, deutlich höher sein dürfte, als im Verbraucherkreditbereich. Daraus folgt, dass die zu erwartenden Rückzahlungsbeträge und Mittelabflüsse in Summe für die betroffenen Banken deutlich höher werden dürften, als es in der jüngeren Vergangenheit bei der Rückzahlung von Bearbeitungsdarlehen für Verbraucherkredite der Fall war.

 

Das OLG Frankfurt setzt bei seiner Bewertung und dem ausgereichten Urteil ein Unternehmen generell mit Verbrauchern gleich. Hier wird zu erwarten sein, dass sich insbesondere auch der BGH bei einer abschließenden Klarstellung genau mit dieser Verhältnismäßigkeit auseinander setzen wird.

 

Bis diese Klarstellung vorliegt, werden Kreditinstitute künftig bei Neuausreichung von Darlehen auf Bearbeitungsgebühren verzichten. Sie werden dann allerdings im Zins eingepreist werden, sodass sich daraus bei einer langfristigen Betrachtung ein Nullsummenspiel ergeben dürfte. Überlegungen gibt es auch, den Zinssatz beispielsweise in Abhängigkeit von der Laufzeit des Darlehens bzw. der Zinsfestschreibung degressiv zu gestalten oder aber auch gewisse Dienstleistungen der Bank als Sonderleistungen auszuweisen, die dann separat vergütet werden. Insgesamt bleibt es abzuwarten, wie die Bankenverbände langfristig reagieren und welche schlussendliche Rechtsprechung durch den BGH erfolgt.

 

Stand Juni 2016