Bund-Länder-Programm “Soziale Stadt”
Das Programm “Soziale Stadt” wurde 1999 gestartet, um der zunehmenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten entgegenzuwirken. Durch das Programm wurden in mehr als 330 Programmgebieten in rund 230 deutschen Städten und Gemeinden neue Herangehensweisen in der Stadtteilentwicklung.
Ziele des Programms waren

>>>die physischen Wohn- und Lebensbedingungen sowie die wirtschaftliche Basis in den Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern,
>>>die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen zu erhöhen,
>>>Gebietsimage, Stadtteilöffentlichkeit und die Identifikation mit den Quartieren zu stärken.

Die bisherige Umsetzung des Programms zeigt, dass ein richtiger Weg eingeschlagen worden ist, mit dem sowohl leistungsfähige organisatorische Strukturen der Stadtteilentwicklung aufgebaut und integrierte Handlungskonzepte erarbeitet als auch impulsgebende Maßnahmen und Projekte realisiert werden können. In 2012 ist das Programm weiterentwickelt worden. Im Vordergrund stehen städtebauliche Maßnahmen in das Wohnumfeld, in die Infrastruktur und in die Qualität des Wohnens. Gerade in benachteiligten Stadtteilen ist es wichtig, für mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit zu sorgen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Die Probleme benachteiligter Stadtteile sind oft sehr komplex. Einer drohenden “Abwärtsspirale” kann nur entgegengewirkt werden, wenn auf der Basis integrierter Entwicklungskonzepte die Ressourcen im Stadt- oder Ortsteil gebündelt werden und fachübergreifende Kooperationen entstehen und gelebt werden. Wichtige Partner sind aber nicht nur andere Ressorts, sondern auch Unternehmen, (Bürger-)Stiftungen, der Bundesfreiwilligendienst und viele mehr.
Programmgrundlagen
Der “Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative ‘Soziale Stadt'”, die jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie Richtlinien und vielfältige Veröffentlichungen der Bundesländer geben weiterführende Informationen zur Programmumsetzung, die interessierten und beteiligten Personen als Arbeitshilfe dienen können.
Handlungsfelder
Das breite Spektrum der Probleme, aber auch der Potenziale, auf Basis derer die Programmgebiete der Sozialen Stadt ausgewählt und abgegrenzt worden sind, spiegelt sich in den Handlungsfeldern von vielfältigen Maßnahmen und Projekten, die zur Lösung der Probleme und Erschließung der Potenziale eingesetzt werden.
Maßnahmen und Projekte lassen sich einem Katalog von 13 inhaltlichen Handlungsfeldern zuordnen. Ihre Planung und Realisierung werden durch die eher instrumentell-strategischen Handlungsfelder (Ressourcenbündelung, Quartiermanagement, Aktivierung und Beteiligung. Integrierte Handlungskonzepte, Evaluierung und Monitoring) gestützt.
Bei der Realisierung von Maßnahmen und Projekten in allen Handlungsfeldern geht es auch darum, die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen (Gender Mainstreaming).

Unterschiede zur “klassischen” Städtebauförderung

Im Unterschied zur “klassischen” Städtebauförderung stehen dabei nicht bauliche Fragen im Vordergrund, sondern soziale Belange und die Frage nach dem Funktionieren von Stadtteilen und Städten.
Der neue Programmansatz hebt auf eine integrierte Förderung der “Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf” ab. Diese ist als eine ressortübergreifende Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene angelegt. Maßnahmen verschiedener Politikfelder, insbesondere der Städtebau-, Wohnungs-, Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, werden auf Basis integrierter, mehrjähriger Handlungskonzepte vor Ort zu einer aktiven und integrativ wirkenden Stadtentwicklungspolitik gebündelt.
Unter § 171 e (2) BauGB heißt es dazu: “Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Soziale Missstände liegen insbesondere vor, wenn ein Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf.”
Das Programm soll lokale Bemühungen vor allem in folgenden Bereichen fördern:

  • Beschäftigung (durch Stärkung der lokalen Wirtschaft, Sicherung örtlicher Arbeitsplätze und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitssuchende)

  • Soziales (z. B. durch Verbesserung der Wohnverhältnisse, der öffentlichen Sicherheit, der sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Infrastruktur sowie durch Förderung gemischter Bewohnerstrukturen)

  • Ökologie (z. B. durch entsprechende Bauformen)

  • Partizipation (durch Aktivierung und Nutzung von Bewohnerinitiativen)

  • Politik (durch die Integration verschiedener Politikfelder)

Das Zitat zur Sozialen Stadt

Die Menschen, nicht die Häuser machen die Stadt.
Aus England