Das Sächsische Staatsministerium des Innern will mit der “Arbeitshilfe zur Erstellung und Fortschreibung Städtebaulicher Entwicklungskonzepte” den sächsischen Gemeinden Empfehlungen an die Hand geben, die die Erstellung und Fortschreibung zukünftiger Städtebaulicher Entwicklungskonzepte unterstützen. Nach fünf Jahren an Erfahrungen mit Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (InSEK) sei festzustellen, dass sich dieses Instrument zur Steuerung von Schrumpfungsprozessen auf gesamtstädtischer Ebene als sinnvoll gezeigt hat. Das InSEK wird zunehmend als Instrument gesehen, mit dem durch die gesamtstädtische integrierte Betrachtungsweise Fehlentwicklungen in der Stadt von vornherein vermieden werden können. Insbesondere die hohe Dynamik des Bevölkerungsrückgangs zwingt die im InSEK verwendeten Ausgangsdaten und die darauf aufbauende Strategie zukünftiger Stadtentwicklung zu prüfen und fortzuschreiben. Das SEKo betrachtet die Ebene der Gesamtgemeinde unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sowie der regionalen Rahmenbedingungen. Dies erfordert auch eine Auseinandersetzung mit den Teilräumen der Gemeinde, insbesondere den Gebieten der städtebaulichen Erneuerung.
Das SEKo soll vorrangig dem Ziel dienen, die fachübergreifend erarbeitete Strategie für die Entwicklung der Gesamtgemeinde darzustellen. Das SEKo ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. In der Regel wird sich ein umfangreicher Fortschreibungsbedarf spätestens fünf Jahre nach der erstmaligen Aufstellung bzw. letztmaligen Fortschreibung des SEKo ergeben. Obwohl die Arbeitshilfe den Charakter einer Empfehlung hat, sollte sie dennoch sowohl bei der erstmaligen Aufstellung als auch bei Fortschreibungen des SEKo Berücksichtigung finden. Besonderer Wert wird vom SMI auf die Einhaltung der Gliederung, auf die Darstellung der umfassenden Beteiligung der Akteure vor Ort sowie auf die Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes gelegt.