OUTSOURCING ODER KERNKOMPETENZ ?

Immer öfter gibt es von Unternehmen der Wohnungswirtschaft Überlegungen, ob und inwieweit sich die Verwaltung des eigenen Wohnungsbestandes durch Dritte rentiert. Diese Fragestellung betrifft dabei insbesondere kleinere Unternehmen mit wenigen hundert Wohnungen. Mit generellen Überlegungen zu dieser Thematik beschäftigt sich der zugehörige Download.
Neben offensichtlichen Kosteneinsparungen ist zuerst zu prüfen, ob die Qualität der Mieterbetreuung Bestand hat und inwieweit Aufgaben der Geschäftsführung mit übertragen werden können oder sollen. Die Bestandsverwaltung durch Dritte ist in jedem Fall eine Vertrauenssache, denn nichts ist schwieriger, als die Zufriedenheit der Mieter auf Dauer zu erhalten- noch dazu, wenn der Verwalter wechselt. Aus diesem Grund sollten auch bei der Auswahl des Verwaltungspartners Akribie und Vorsicht das Handeln bestimmen, denn bekanntlich ist nicht immer das billigste Angebot auch das beste. Denkbare Ansätze sind hier bspw. öffentliche Ausschreibungen mit beschränktem Teilnehmerwettbewerb.
Zur praktischen Umsetzung dieses – unsererseits bereits bei anderen, erfolgreich realisierten Beratungsaufträgen erprobten – Know-Hows stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Verwaltervergütungen in Deutschland

Interessant ist auch die Studie “Verwalter-Vergütungen 2010”, die federführend vom BSI (Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft“ herausgegeben wurde. Die Studie stellt auf Basis einer bundesweiten Befragung aller BSI-Mitgliedsunternehmen mit einem erfassten Verwaltungsbestand von mehr als einer Mio. dar, welche Verwalter-Vergütungen bundesweit zu zahlen sind und welche Leistungen die marktüblichen Honorare vergüten. In Verwaltungsbeständen mit 50 bis 99 Einheiten fielen die Vergütungen am niedrigsten aus. Bei Anlagen dieser Größe ließen sich laut der Studie die stärksten Rationalisierungseffekte erzielen. Die höchsten Werte für die Verwaltervergütungen wurden bei Anlagen mit weniger als zehn VE festgestellt.

Aus der Studie ergibt sich, dass neben der Grundvergütung des Verwalters in fast jeder Region Sonderentgelte für spezielle Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. die Einberufung und Durchführung einer zusätzlichen Eigentümerversammlung und das gerichtliche Inkasso.

Sowohl beim Grundhonorar als auch bei den Sonderentgelten wurden beträchtliche regionale Unterschiede festgestellt. Laut Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender des BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD, ist die Höhe des Verwalterentgelts immer abhängig „vom Leistungsumfang, der Ortsüblichkeit und der Qualität.“

Verwaltervergütungen im Überblick

WEG-Verwaltung

von (Mittelwert)

bis (Mittelwert)

Maximum

≤ 10 Wohnheiten

16,99 €

20,63 €

27,50 €

≤ 49 Wohnheiten

17,32 €

18,32 €

25,42 €

≤ 99 Wohnheiten

16,45 €

17,88 €

25,00 €

≥ 100 Wohnheiten

16,81 €

19,08 €

25,00 €

Sondereigentumsverwaltung

von (Mittelwert)

bis (Mittelwert)

Maximum

≤ 10 Wohnheiten

13,25 €

16,74 €

70,00 €

≤ 49 Wohnheiten

14,43 €

16,32 €

25,00 €

≤ 99 Wohnheiten

14,39 €

17,38 €

25,00 €

≥ 100 Wohnheiten

14,00 €

15,95 €

25,00 €

Mietverwaltung

von (Mittelwert)

bis (Mittelwert)

Maximum

≤ 10 Wohnheiten

17,01 €

21,08 €

36,62 €

≤ 49 Wohnheiten

16,33 €

17,84 €

21,30 €

≤ 99 Wohnheiten

16,33 €

18,01 €

21,30 €

≥ 100 Wohnheiten

16,13 €

19,51 €

22,67 €

Die Daten stammen vom Dachverband deutscher Immobilienverwalter e.V.

Die am häufigsten zu vergütenden Zusatzleistungen:

  • Vermietung,

  • Insertion,

  • Sanierungen,

  • Abschluss Mietvertrag und

  • Übergabe/Abnahme.

Das Zitat zu Verträgen:

Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
Jean Paul Getty (1892-1976), amerik. Ölindustrieller u. Milliardär