Das Sächsische BID-Gesetz wurde im Jahr 2012 nach langer und teilweise sehr kontoverser Diskussion verabschiedet.
In der “Pirnaer Erklärung zum sächsischen BID-Gesetz” vom 9. Juli 2012 heißt es dazu unter anderem:
Auch wenn der Bedarf nach einem BID aus der Interessenslage der Betroffenen heraus selbst kommen muss, sind Kommunen und andere Institutionen aufgerufen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Sie sollten prüfen, inwiefern Quartiere für die Installierung eines BIDs geeignet erscheinen und zunächst informierend, aufklärend und dann auch unterstützend diese Prozesse begleiten. So sind die Kommunen aufgefordert ihre Stadträte entsprechend über das sächsische BID-Gesetz aufzuklären und privates Engagement diesbezüglich zu fördern.
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie der Handelsverband Sachsen stehen der Einrichtung von BIDs grundsätzlich positiv gegenüber und unterstützen die Umsetzung von BIDs auf Basis des sächsischen BID-Gesetzes im Rahmen ihrer Möglichkeiten