Der Begriff Basel III bezeichnet ein Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) für die bereits bestehende Bankenregulierung Basel II. Es stellt die Reaktion auf die von der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung dar.
Im Dezember 2010 wurde die vorläufige Endfassung von Basel III veröffentlicht, wenngleich noch einzelne Aspekte in Diskussion sind. Die Umsetzung in der Europäischen Union wird über Änderungen der Capital Requirements Directive (CRD) erfolgen und soll bis 2019 schrittweise in Kraft treten
Um mehr Transparenz zu schaffen und mögliche Risikopotenziale besser erkennen zu können, werden für die Banken neue Meldepflichten eingeführt. Vorgesehen ist unter anderem die Pflicht zur regelmäßigen Meldung der Leverage Ratio (= Verhältnis von Eigenkapital zu den ungewichteten Bilanzaktiva). Auch Risikokonzentrationen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen sowie Versicherungsgruppen müssen angezeigt werden. Eine solche Informationspflicht gilt künftig auch für Versicherungsverbriefungen. Damit sollen Risiken, insbesondere bei Verbriefungen über Zweckgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat rechtzeitig begegnet werden. Die vollumfängliche Umsetzung soll nun erst 2018 abgeschlossen werden, wenn die Leverage Ratio von 3 % verbindlich wird. Andere Regelungen traten jedoch schon Anfang 2011 in Kraft. Seit 2013 werden in festgelegten Stufen höhere Quoten für das harte Kernkapital (Core Tier 1) und ein fester Kapitalpuffer eingeführt. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB), die deutsche Bundesbank sowie die BaFin forderten Übergangsfristen von bis zu 12 Jahren, der Entwurf für Basel III sah zunächst 5 bis 10 Jahre vor. Im Kern der Reform steht das Ziel einer Balance zwischen einem stabileren Finanzsystem und der Vermeidung einer Kreditverknappung, außerdem die Begrenzung und Reduzierung der Haftung der öffentlichen Hand und der Steuerzahler.
Wie schon bei Basel II wurden die geplanten neuen Regeln von den Banken kritisch beurteilt. Neben der bekannten Furcht vor höheren Eigenkapitalunterlegungsvorschriften (Eigenkapitalquoten) standen dabei vor allem die Änderungen bezüglich der Konsolidierungspflicht von Tochterunternehmen und der daraus resultierenden Konsequenzen im Vordergrund. So wurde unter anderem befürchtet, die zehn größten deutschen Banken müssten 105 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapital aufbringen und Kredite im Wert von bis zu 1000 Milliarden Euro abbauen. Umstritten war zunächst auch, was neben Stammaktien und einbehaltenen Gewinnen als Eigenkapital anerkannt werden soll. Bei den deutschen Instituten, geht es dabei um die so genannten stillen Einlagen. Sie summieren sich dem Vernehmen nach auf bis zu 50 Milliarden Euro.
Letztlich verabschiedet wurde das Regelwerk im November 2010 auf dem G-20-Gipfel der wichtigsten Wirtschaftsnationen in Korea.
Ausführliche Informationen zu Basel III hält die Deutsche Bundesbank auf ihrer Homepage bereit.
Warum Basel III nach Basel II? Was war falsch?
- Informationsasymmetrien der Marktteilnehmer nicht regularisch erfasst
- Risikobemessungsverfahren mit Mängeln behaftet (bes. Standardverfahren)
- Ermessungsspielräume der Kontrolleure (Wer kontrolliert die Kontrolleure?)
- Fehlanreize
- schon 2010 Einführung eines “Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Institutionen und Versicherungsunternehmen” Vorgaben für angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme von Instituten bzw. Versicherungsunternehmen
- Institutsvergütungsverordnung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
- Versicherungs-Vergütungs-Verordnung
Das Problem Eigenkapital
Die Finanzkrise hatte gezeigt, dass das globale Bankensystem ungenügend qualitativ hochwertiges Eigenkapital besaß. Unter Basel III wird somit verstärkt auf die reinste Form von Eigenkapital, das sogenannte Kernkapital (“Common Equity”), fokussiert. Es setzt sich bei Aktiengesellschaften in erster Linie aus dem eingezahlten Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen zusammen.
Folgende Maßnahmen werden zur Stärkung des Eigenkapitals ergriffen:
>>> Innovatives Hybridkapital mit Rückzahlungsanreizen, welches unter Basel II bis zu 15 % ausmachen kann, wird nicht mehr als Tier 1 Kapital akzeptiert werden.
>>>Tier 2 Kapital wird harmonisiert werden, das heißt die nationalen Definitionen sollen einem internationalen Standard weichen.
>>>Tier 3 Kapital wird komplett abgeschafft werden.
Insgesamt sollen zukünftig vor allem solche Eigenkapitalinstrumente vorgehalten werden, die am laufenden Verlust partizipieren. Eigenkapitalinstrumente, die lediglich im Liquidationsfall verfügbar sind (zum Beispiel Nachrangdarlehen), werden an Bedeutung verlieren. Dadurch soll das Fortführungsprinzip (“Going-Concern-Prinzip“) in den Vordergrund rücken.
Kernaussagen und Forderungen
- höhere Eigenkapitalanforderungen zur Eigenkapitalqualität und -quantität
- Einführung einer Leverage-Ratio (Höchstverschuldungsquote)
- neue Liquiditätsanforderungen
- Regelung bisher: Kernkapitalquote 4 % (ohne Ergänzungskapital); Gesamtkapitalquote 8 %
- Regelung ab 2013/2019: Kernkapitalquote 6 % – 11 % (ohne Ergänzungskapital); Gesamtkapitalquote 8 % – 13 %
- Leverage Ratioals Höchstverschuldungsquote soll die Fremdkapitalabhängigkeit verringern
- Mindestliquiditätsquote – Liquidity Coverage Ratio (LCR) – als eine kurzfristige Stresstest-Kennziffer (Zeithorizont 1 Monat)
- strukturelle Liquiditätsquote – Net Stable Funding Ratio (NSFR) – Strukturkennziffer (Zeithorizont 1 Jahr)
Fragen und Probleme
- generelles Problem der Freiwilligkeit der Übernahme in nationales Recht
- Regulierung sogenannter Schattenbanken – Finanzinstitute jenseits der klassischen Banken – nicht geklärt
- USA – haben bereits Basel II NICHT in nationales Recht übernommen
Aussichten unter Basel III
- wird Kreditvergabe und Prolongationen erschweren
- Zinssätze (Margen) werden höher, weil höhere EK-Unterlegung und damit höhere Kosten auf Kreditnehmer abgewälzt werden
- Im Kern der Reform steht das Ziel einer Balance zwischen einem stabileren Finanzsystem und der Vermeidung einer Kreditverknappung, außerdem die Begrenzung und Reduzierung der Haftung der öffentlichen Hand und der Steuerzahler.