Wie zu erfahren war, hat die Bundesregierung nunmehr den Entwurf eines neuen Gesetzes zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Darin enthalten ist die schon im Vorfeld immer wieder heftig diskutierte und geplante Sonder-AfA mit detaillierten Regelungen. Wesentliche Punkte sind:
- Sonder-AfA in Höhe von 29 % der Herstellungskosten in den ersten drei Jahren,
- Geltungsbereich sind Gebiete, die nach Wohngeldverordnung die Mietenstufen IV bis VI umfassen sowie Gebiete mit Mietpreisbremse oder mit Kappungsgrenze,
- maximale Bemessungsgrundlage 2.000 € je m²,
- Baukosten maximal 3.000 € je m²,
- Geltungsdauer ab 1.1.2016 (rückwirkend) bis 31.12.2018 mit letztmaliger Inanspruchnahme im Jahr 2022.
Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung erfolgt; in jedem Fall ist hier eine neue Entwicklung in Gang gesetzt worden, die vor nicht allzu langer Zeit als völlig aussichtslos galt.