Als Vorbild für die im Jahr 2007 auf bundesgesetzliche Grundlage gestellten städtebaulichen Innovationsbereiche dienen die so genannten “Business Improvement Districts” (BID). Ein BID ist ein räumlich begrenzter meist innerstädtischer Bereich, in dem sich Grundeigentümer und Gewerbetreibende mit dem Ziel zusammenschließen, das unmittelbare geschäftliche und städtische Umfeld zu verbessern (Eigeninitiative). Von einem derartigen Instrument können sowohl Städte und Gemeinden als auch Grundstückseigentümer, Händler und andere profitieren. Das in 1970 in Nordamerika entwickelte Modell eines BID kommt als städteplanerisches Instrument insbesondere dann in Betracht, wenn beispielsweise aktuell Kaufhäuser in Innenstadtbereichen aufgegeben werden. BID können aber auch ein Instrument sein, um flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort zu reagieren und eine Attraktivitätssteigerung oder Revitalisierung von Stadtteilzentren herbeiführen.
Nicht nur für Innenstädte, sondern z. B. auch für Wohngebiete kann dieses Instrument Anwendung finden als Housing Improvement Districts (HID) oder auch Neighbourhood Improvement District (NID). Auch beim Stadtumbau gibt es diesbezügliche Überlegungen (insbesondere im Rahmen des Lastenausgleichs zur Minimierung von Verlusten).
Der Begriff des Housing Improvement Districts (HID) leitet sich aus dem Business Improvement Districts (BID) ab und ist an diesen Begriff angelehnt. Analog der Vorgehensweise bei einem BID sollen HIDs in einem (Wohn-)Bereich wirken, der von kommunalem Planungen und Wünschen nicht erreicht wird, indem konkrete Investitionen ausgelöst werden.
Vor ca. 30 Jahren wurden in den USA Business Improvement Districts (BID) eingeführt, um die Attraktivität von bestimmten Stadtteilstrukturen aufzuwerten. Grundeigentümer und Gewerbetreibende engagieren sich gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Verwaltung für Maßnahmen, die der Erhaltung und Stärkung innerstädtischer Standorte und ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten dienen.
Im Sinne einer Neufassung des § 171 f BauGB können nach Maßgabe des Landesrechts unbeschadet sonstiger Maßnahmen Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen…
Das Sächsische BID-Gesetz wurde im Jahr 2012 nach langer und teilweise sehr kontroverser Diskussi…