Das IDW Institut der Wirtschaftsprüfer hat Verlautbarungen erarbeitet, die konkrete Vorgehensweisen sowie Unterstützung bei der erforderlichen Ursachenanalyse und der Lösung auftretender Fragen bei der Erarbeitung von Sanierungskonzepten, der Durchführung von Überschuldungsprüfungen sowie der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit an die Hand geben.
“Anforderungen an Sanierungskonzepte”, beschreibt die Mindestanforderungen, die bei der Erstellung bzw. Beurteilung von Sanierungskonzepten auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung des Unternehmens zu beachten sind und damit auch die Grundlage unserer Beratungstätigkeit bilden. Explizit wird vom IDW darauf hingewiesen, dass jeder Sanierungsfall Spezifika aufweist, die individuell zu bewerten und zu berücksichtigen sind. Insofern kann keine stets gleichlautende Gliederung eines Sanierungskonzeptes erwartet werden – wohl aber die Berücksichtigung der entsprechenden Mindestanforderungen. Hier ist nach der Erfahrung jedes einzelnen Beraters gefragt, der bereit und in der Lage ist, die entsprechenden Anpassungen so vorzunehmen, dass das schlussendlich erarbeitete Sanierungskonzept die Akzeptanz bei Mandant, Gesellschaftern und Gläubigern findet.
Kernanforderungen an Sanierungskonzepte im Sinne dieses IDW-Standards sind aber:
- die Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
- Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- die Analyse von Krisenstadium und -ursachen, einschließlich der Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt
- Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
- die Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und Abwendung einer Insolvenzgefahr
- ein integrierter Unternehmensplan
- die zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
Auf der Grundlage dieser Kernbestandteile kann eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit abgeleitet werden; die Beurteilung nur einzelner Problembereiche und Maßnahmen reicht hierfür nicht aus.
Wir verfügen über umfangreiche Expertise bei der Beratung von sanierungsfähigen und sanierungswürdigen Unternehmen, für die wir in der Vergangenheit bereits entsprechende Sanierungskonzepte angefertigt haben. Im Rahmen unserer Erstellungstätigkeit haben wir auf der Basis unserer Analysen der Ist-Lage und der Krisenursachen in Abstimmung mit den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft und vor dem Hintergrund des Leitbildes des sanierten Unternehmens geeignete Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und deren Auswirkung in eine integrierte Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragsplanung überführt. Integraler Bestandteil der Sanierungskonzepte waren dabei die für eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose erforderlichen Maßnahmen, die für die Wiedererlangung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit erforderlich waren.
Eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung bei der Beratung und Betreuung von Unternehmen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft zeigen unsere Spezialisierung auf diesen Wirtschaftszweig und qualifizieren uns in besonderem Maße für die angebotene Dienstleistung. Die von uns in den zurückliegenden Jahren auch im Sinne einer Insolvenzvermeidung betreuten Unternehmen verfügten über Bilanzsummen zwischen 1 und 510 Mio. €.
Selbstverständlich sind wir auch in der Lage, als Berater für Unternehmen zu fungieren, deren aktueller Status zwar eine Intensivbetreuung erfordert, Insolvenztatbestände jedoch noch nicht eingetreten sind. Dabei lassen sich oftmals wirtschaftlich interessante Lösungen bspw. im Rahmen von Mediationsverfahren erzielen.