Pacht
Ein Pachtvertrag ähnelt dem Mietvertrag. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur die Nutzung der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser, sofern die Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt. Der Pächter entrichtet dafür dem Verpächter einen Pachtzins.
Panelerhebung
Datenerhebungsmethode, die bei einem gleichbleibenden Kreis von Untersuchungseinheiten in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholt zum gleichen Untersuchungsgegenstand durchgeführt wird.
par conditio creditorum
Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger im Insolvenzverfahren
partieller Rückbau
siehe Teilrückbau.
Patchwork-Familie
Als Patchwork-Familie wird eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet, in der Kinder aus mehreren Ehen mit wechselnden Vätern und ihrer Mutter zusammen leben. Man schätzt, dass heute etwa jede siebte Familie zusammen als Patchwork-Familie lebt. Es gibt viele Varianten, wie eine solche Zusammensetzung aussehen kann, so dass auch keine eindeutige Definition möglich ist. Jede Patchwork-Familie ist, bezogen auf ihre Zusammensetzung, ihre Entstehungsgeschichte und ihr Familienleben, anders.
Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) wird als Gegenleistung ein Anteil am Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder eines Geschäfts, zu dessen Zweck das Darlehen gewährt wurde, vereinbart. Neben der Gewinnbeteiligung kann eine Zinszahlungspflicht vereinbart werden. Gläubiger haben beim partiarischen Darlehen in gewissem Umfang zu vereinbarende Kontrollrechte.
Patronatserklärung
Dieser Begriff findet in der Praxis für eine Vielzahl verschiedener Erklärungen Verwendung, die – bei unterschiedlichem rechtlichen und/oder moralischem Verpflichtungsgehalt – regelmäßig gemeinsam haben, dass eine Muttergesellschaft oder der Gesellschafter (z.B. die Kommune bei städtischen Unternehmen) diese gegenüber dem Kreditgeber ihrer Tochtergesellschaft zum Zweck der Kreditsicherung abgibt. In der Praxis tauchen insbesondere folgende Grundformen, und zwar häufig in unterschiedlichen Kombinationen, auf:
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Auskunft der Muttergesellschaft über ihre Beteiligungsverhältnisse bei der Tochtergesellschaft oder Verzicht auf deren Änderung,
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Zusage, die Tochter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten oder deren Bonität zu erhalten,
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Verpflichtung zu finanzieller Ausstattung,
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Verlustübernahmeverpflichtung,
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Vereinbarung des Zurücktretens mit eigener Forderung,
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Versprechen künftiger Sicherheitsleistung und Abkaufsverpflichtung usw.
Wurde das Patronat gegenüber der Bank abgegeben, kann die Patronin daraus in Anspruch genommen werden. Bei einem Patronat gegenüber einer Tochtergesellschaft kann das Unternehmen selbst oder der Insolvenzverwalter die Patronin in Anspruch nehmen. Unterschiedlicher Charakter einer Patronatserklärung führt in der Praxis auch dazu, dass zwischen “harten” und “weichen” Patronaten unterschieden wird.
Perforierte Stadt
Der Begriff der perforierten Stadt wurde erstmals 2001 geprägt. Gegenüber dem Leitbild der “rezentrierten Stadt” strebt das Leitbild der “perforierten Stadt” nicht das an, was am sehnlichsten gewünscht wird, sondern das, was bestenfalls noch zu schaffen ist (Wulf Eichstädt). Es orientiert sich stärker am Bestand und an den wohnungswirtschaftlichen Zwängen sowie den tatsächlichen Bewohner-(wohn-)wünschen. Dabei werden strukturierte Raummodelle entwickelt, die die Eigenständigkeit und Individualität der Quartiere betonen. Darin eingeschlossen ist auch das Bekenntnis zu mehr Freiräumen innerhalb der Stadt. Ziel ist es, durch Umstrukturierungen und Integration neuer Nutzungen bei gleichzeitiger deutlicher Dichteminderung die innere Stadt als Lebensraum aufzuwerten. Es entsteht eine fragmentierte, diskontinuierliche Bebauungsstruktur, “die zwar gewohnten Vorstellungen von Stadt nicht entspricht, aber durchaus neue Qualitäten entfalten kann” (Albrecht Göschel).
Personalplanung
Die Personalplanung umfasst im wesentlichen folgende Punkte:
>>>Freie Kapazität und Qualifikation je Mitarbeitern unter Einbeziehung der Vorgesetzten ermitteln
>>>Risiken durch Personalabgänge identifizieren und vorbereitende Gegenmaßnahmen treffen
>>>Gezielte Zusammensetzung von (Projekt-)teams vornehmen
>>>Aktivierung des Personals durch Aufgabendelegation sicherstellen
>>>Arbeitsaufträge und Rapporte nutzen
>>>Ermittlung und Ausgleich von Spitzenbelastungen
>>>laufende Überprüfung des Personalbedarfes vornehmen
>>>Weiterbildungsbedarf ermitteln und Massnahmen planen
>>>Laufbahnplanung vorsehen
Peter-Prinzip
Der kanadische Pädagoge Laurence J. Peter beschrieb das Phänomen, dass innerhalb eines Unternehmens die Mitarbeiter so lange befördert werden, bis sie zu einer Aufgabe gelangt sind, die sie nicht mehr beherrschen und dann auf dieser Position verweilen.
Ursache hierfür ist, dass die Unternehmensaufgaben in der sogenannten “Linie” organisiert sind. Die Karriere innerhalb der Linienorganisation ist definiert durch einen Zugewinn an Macht, Geld und Status. Den jeweils nächsten Karriereschritt erreicht man dadurch, dass man sich innerhalb seiner Stufe als der beste Leistungsträger präsentiert.
Die Beförderung nach dem Peter-Prinzip bedeutet also, dass der beste Mitarbeiter zum Gruppenleiter, der beste Gruppenleiter zum Abteilungsleiter, der beste Abteilungsleiter zum Hauptabteilungsleiter usw. befördert wird. Dabei wird nicht beachtet, dass gegebenenfalls sehr unterschiedliche Qualifikationen gefordert sein können.
Peter`s Quintessenz: Jeder steigt so lange in der Hierarchie, bis er die Stufe seiner Unfähigkeit erreicht hat. Ausführlichere Ausführungen dazu hier.
Pfandbrief
Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere), deren Deckung auf Grundstücken oder anderen Immobilien beruht. Der Käufer eines solchen festverzinslichen Wertpapiers hat die Sicherheit, dass er zum Ende der Laufzeit den vereinbarten Preis auch tatsächlich erhält, weil das Kreditinstitut, welches den Pfandbrief verkaufte, das ihr dafür bezahlte Geld nur für hypothekarisch besicherte Darlehen aufwenden darf. Diese Anleihe wird von Realkreditinstituten zur Finanzierung von Hypothekendarlehen und je nach Zinssatz mit einem Disagio emittiert und muss in voller Höhe, durch nach bestimmten Grundsätzen zu gewährender Hypotheken oder Grundschulden (unter Umständen auch durch eine Ersatzdeckung), besichert sein. Vergleiche dazu auch Jumbo-Pfandbriefe.
Generell erfährt das Pfandbriefrecht künftig eine Neuordnung: Nach Auseinandersetzungen auch unter den Bankenverbänden darf das Geschäft mit den als besonders sichere Anlage geltenden Pfandbriefen künftig von mehr Kreditinstituten als bisher betrieben werden. Danach dürfen öffentliche Banken für die Neuausgabe von Pfandbriefen noch bis Ende Juni 2006 Immobilien nutzen, die nach alten Marktwertverfahren bewertet wurden. Diese Immobilien können mit 50 Prozent des nach Markt- beziehungsweise Verkehrswertverfahrens ermittelten Wertes in die Deckungsmasse eingestellt werden. Nach der Übergangsregelung müssen alle Immobilien einheitlich nach dem im Gesetz vorgesehenen Beleihungsverfahren bewertet werden. Die Neuregelungen waren unter Bankenverbänden heftig umstritten und hatten zu Auseinandersetzungen zwischen öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Instituten geführt. Die öffentlichen Institute hatten den privaten Hypothekenbanken vorgeworfen, zu strenge Anforderungen durchsetzen zu wollen, um Landesbanken auszubooten. Nach dem Gesetz, das im Juli 2005 in Kraft getreten ist, ist dieses Segment jedem geeigneten Institut geöffnet und bleibt nicht auf Spezialbanken beschränkt. Die Neuordnung des Pfandbriefrechtes war unter anderem durch den EU-bedingten Wegfall der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Juli 2005 notwendig geworden. Nachdem Länder und Kommunen nun nicht mehr für ihre Landesbanken und Sparkassen haften können, wurden Änderungen bei den Bewertungsregeln für Pfandbriefe notwendig.
Der Verband deutscher Hypothekenbanken nahm das neue Pfandbriefgesetz zum Anlass, sich neu auszurichten. Unter dem Namen Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat er sich allen Instituten geöffnet, die Pfandbriefe emittieren. Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) agiert jetzt unter dem Namen “Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Damit wird die Trennung von Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Instituten bei der Refinanzierung durch die Ausgabe von Pfandbriefen aufgehoben, gleichzeitig ist es den Hypothekenbanken künftig erlaubt, alle Bankgeschäfte auszuüben. Im VDH sind 18 führende deutsche Immobilienfinanzierer (ohne Aareal Bank) organisiert.
Vergleiche auch Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechtes als Download.
Phishing
Unter Phishing versteht man eine internetbasierte Art von Trickbetrug. Phishing ist eine Wortschöpfung aus password” und fishing”. Dabei versucht ein Phisher, Internetnutzer durch fingierte E-Mails oder andere Tricks dazu zu bringen, gefälschte Websites zu besuchen und dort persönliche Informationen wie Bankzugangsdaten, Kreditkartennummern oder Ähnliches einzugeben. Phishing ist demnach eine Variante des Identitätsdiebstahls.
Planinsolvenz
Der Insolvenzplan soll anders als das Regelinsolvenzverfahren nicht primär zur Liquidierung des Unternehmens sondern zu dessen Erhaltung/Sanierung führen. Dazu wurde ein neuer Eröffnungsgrund, die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), eingeführt. “Während grundsätzlich sowohl Schuldner als auch der Gläubiger berechtigt sind, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, so hat für den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur der Schuldner eine Antragsbefugnis.” Der Schuldner kann nun vor der Zahlungsunfähigkeit, oder der Überschuldung, entweder eine freie Sanierung, oder ein gerichtliches Verfahren beantragen. Das Kernstück der Insolvenzordnung als Verfahrensordnung ist der Insolvenzplan, dessen Aufstellung, Niederlegung, Annahme, Durchführung und Überwachung in den §§ 217-269 InsO geregelt ist. Die Vorlage des Insolvenzplans muss am Insolvenzgericht geschehen und kann (§ 218 InsO), entweder vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter, getätigt werden. Bei der Aufstellung eines Insolvenzplans sind die in § 220 der InsO genannten formalen Kriterien zu beachten, da der Plan ansonsten vom Insolvenzgericht abgelehnt werden kann. Im Groben unterscheidet man hier zwischen einem “darstellenden Teil” und einem “gestaltenden Teil”. Der darstellende Teil schafft die Grundlagen für die Rechte aller Beteiligten, indem unter anderem auf folgende Punkte genau eingegangen werden muss:
– Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Verwertungsart
– Sanierungskonzept
– mögliche Betriebsänderungen
– Sozialplan
Der gestaltende Teil ist notwendig, um zu erfassen, wie sich die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Insolvenzplan ändert (§ 221 InsO). Ist nun ein Insolvenzplan vom Schuldner oder einem Insolvenzverwalter erstellt worden, wird dieser dem Gericht zur Prüfung vorgelegt und von diesem auf formale und konzeptionelle Mängel geprüft (§ 231 InsO). Erfolgt die Annahme des Plans durch die Gläubiger und widerspricht der Schuldner nicht, muss der Plan vom Insolvenzgericht bestätigt werden (§ 248 InsO), welches vor der Bestätigung alle Parteien hören soll. Der Plan wird nicht vom Gericht bestätigt, wenn Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (§ 250 InsO). Dies können z.B. Vorschriften über den Inhalt sein. Gemäß § 258 InsO ist das Insolvenzverfahren vom Gericht aufzuheben, wenn die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist. Es treten dann die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein (§ 254 I InsO). Vor der Verfahrensaufhebung hat der Insolvenzverwalter die unstreitigen Masseansprüche zu berichtigen und für die streitigen Sicherheit zu leisten (§ 258 II InsO). Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlöschen nach § 259 I InsO grundsätzlich die Ämter des Insolvenzverwalters und die der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Insolvenzschuldner erhält gemäß § 259 I InsO das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Die Überwachung des Insolvenzplans kann im gestaltenden Teil festgelegt werden. Diese wird auch bei Übernahme des Unternehmens fortgesetzt. Die Überwachung ist Aufgabe des Insolvenzverwalters, Ämter des Verwalters, der Mitglieder im Gläubigerausschuss und die Aufsicht des Insolvenzgerichts bestehen insoweit fort (§ 261 I InsO). Die Kosten der Überwachung trägt der Schuldner bzw. die Übernahmegesellschaft.
Die oben stehende Darstellung stellt eine Übersicht über Grundzüge der Planinsolvenz dar, kann aber in keinem Fall eine Rechtsberatung ersetzen und stellt insofern auch keine juristische Beratung dar.
Portfoliotheorie
Die Portfolio-Selection geht in ihrer Theorie auf die Erklärungen von Harry M. Markowitz und seine Überlegungen zurück, das Anlegerverhalten zur Optimierung von Wertpapierportfolios zu erklären. Im Markowitzschen Portfolio-Selection-Modell wird angenommen, dass der Anleger seine Investitionsentscheidungen an den beiden finanzwirtschaftlich determinierten Zielgrößen Ertrag und Risiko ausrichten wird. Um ein entsprechendes Portfolio zu berechnen, werden für den Ertragsparameter der Erwartungswert der Renditen (µ) und für den Risikoparameter die Standardabweichung der Renditen bzw. δ bzw. δ²; verwendet. Eine Anlage im Wertpapierbereich gilt gemäß dem Markowitzschen Ansatz dann als effizient, wenn es bei gleichem Ertrag keine Alternative mit geringerem Risiko gibt oder, in der Umkehrung, dass es keine Möglichkeit gibt, bei gleich hohem Risiko einen höheren Ertrag zu generieren. Da sich bei Anlagen die Renditen verschiedener Anlageformen auf Grund Ihrer Abhängigkeiten von unterschiedlichen Einflussfaktoren durchaus ebenfalls sehr unterschiedlich entwickeln können, führt eine Mischung der einzelnen Anlageformen zu einer Risikoverringerung. Der Kernsatz der Portfoliotheorie lautet, dass das Portfoliorisiko in seiner Gesamtheit kleiner ist als die gewichteten Risiken der im Portfolio enthaltenen Einzelwerte. Dieser Effekt, auch als Diversifikationseffekt bezeichnet, ist immer dann zu gewärtigen, wenn zwischen den einzelnen Anlageobjekten keine vollständige Korrelation vorliegt. Durch die Kombination einer größeren Anzahl von verschiedenen Anlageformen, die einen nur geringen Korrelationsgrad aufweisen, gelingt es somit, das objektspezifische, unsystematische Risiko zu reduzieren. Während in der Vergangenheit die Portfoliotheorie hauptsächlich im Anlagebereich Verwendung fand, so ist sie in den letzten Jahren in zunehmendem Maße auch von der Immobilienwirtschaft “entdeckt” worden. Mehr dazu hier.
Positiverklärung
Die Positiverklärung stellt eine Verpflichtung des Kreditnehmers oder Bürgen zur künftigen Sicherheitsleistung dar. In der Erklärung wird festgelegt, dass bestimmte Sicherheiten in bestimmten Situationen der Bank bereitgestellt werden müssen.
Private Equity
Unter Private Equity versteht man das vielschichtige Spektrum der Investitionen in Unternehmen im vor- und außerbörslichen Bereich. Private Equity-Geber beteiligen sich dabei an Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Die Unternehmen sind oftmals jung und technologieorientiert, etablierte Mittelständler und Unternehmensteile, die in den Strategien großer (Mutter-)Konzerne keine Zukunft haben. In allen Konzepten geht es den Private Equity-Gesellschaften darum, diesen Unternehmen Wertwachstum zu ermöglichen. Dabei realisiert der Private Equity Investor seinen Anteil am Gewinn.
Private Debt
Private Debt sind Darlehen institutioneller Investoren ohne Banklizenz, die nicht als Anleihen am Kapitalmarkt verbrieft werden. Die Beziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind vertraulich; die Gläubiger erhalten lediglich Informationsrechte, da ihnen keine Kontroll- oder Stimmrechte zustehen. Private Debt kann in eine mezzanine Finanzierungsstruktur eingebunden werden.
Private Wealth Management
Das Private Wealth Management befasst sich mit der Unterstützung der Finanzplanung von Privatpersonen in allen Lebensabschnitten durch die Integration von Finanzprodukten und Beratungsdienstleistungen. Dies beinhaltet die Akkumulation, die Erhaltung und Übertragung von Vermögen in allen Formen.
PPP Public Private Partnership
Unter Public Private Partnership (PPP) versteht man eine partnerschaftliche Kooperation von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit Risikoverteilung, die auf Dauer angelegt und nachhaltig ist. Ziel dieser Partnerschaft ist die bessere Erfüllung von öffentlichen Aufgaben als bisher. Sie beinhaltet die Kooperation bei Planung, Erstellung, Finanzierung, Betreiben oder die Verwertung von Leistungen, die bis dahin von der öffentlichen Hand erbracht wurden. Bei PPP sind die unterschiedlichsten Sachverhalte und Erscheinungsformen denkbar:
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die Zusammenarbeit bei Verkehrsinfrastrukturprojekten, wie Flughafenentwicklungs- und Betreibergesellschaften,
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Projekte im Bereich der kommunalen Ver- und Entsorgung,
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Betrieb von Gesundheitseinrichtungen,
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Bereitstellung und Betrieb von IT-Infrastrukturen,
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Partnerschaften zur Wirtschaftsförderung unter Beteiligung von Städten und Gemeinden,
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Projekte der Infrastrukturentwicklung durch regionale und interregionale Entwicklungsgesellschaften etc.
Als Vertragspartner der öffentlichen Verwaltung kommt theoretisch jedes private Unternehmen und jede private Organisation infrage.
Preferred Pool Shares
Die mit PREPS (Preferred Pool Shares) bezeichneten Private-Equity-Instrumente stellen eine spezielle Form der Mezzanine-Finanzierung dar. Beschafft wird das Kapital für den Mittelstand durch die Emission von PREPS über den internationalen Kapitalmarkt. Die kapitalsuchenden mittelständischen Gesellschaften haben Genussrechtsvereinbarungen in einer Zweckgesellschaft gebündelt und diese dann als Ganzes durch Anleihen refinanziert. Die Anleihe wird vornehmlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der bei dieser Finanzierungsform erreichte hohe Grad an Standardisierung ermöglichte für die Kapital abrufenden Unternehmen niedrige Kosten und attraktive Konditionen. Die Emissionen werden in unterschiedlichen Tranchen mit unterschiedlicher Bonitätsbewertung oder als nachrangige Anleihe (Junior Note) angeboten.
Preisangabenverordnung
Zweck der Preisangabenverordnung (PAngV) ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und den Wettbewerb zu fördern.
Um Verbrauchern durch sachlich richtige und vollständige Information einen optimalen Preisvergleich zu ermöglichen sowie eine Anpassung an das europäische Recht vorzunehmen, wurde die Preisangabenverordnung inzwischen mehrfach geändert, zuletzt anlässlich der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Juli 2004. Die Preisangabenverordnung gilt nur für Angebote von geschäftsmäßigen Anbietern von Waren und Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern, also nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen und Selbständigen.
Im Immobilien- und Finanzierungsbereich ist insbesondere § 6 PAngV von Interesse; der gesamte Text der PAngV ist hier nachzulesen.
Profit Center
Unter einem Profit Center versteht man eine Organisationseinheit – meistens im Rahmen einer Spartenorganisation -, die selbständig und selbstverantwortlich nach Gewinn strebt und über einen eigenen Marktzugang verfügt. Siehe auch Cost Center und Service Center.
Produkt-Markt-Matrix
siehe Ansoff Matrix.
Prolongation
Verlängerung eines Darlehens oder des Zinsfestschreibungszeitraumes unter Zugrundelegung neuer (Prolongations-)Konditionen.
Project Alliancing
Project Alliancing ist eine Projektabwicklungsform, die deutlich über die in Deutschland bekannten partnerschaftlichen Baumodelle, insbesondere Construction Management und GMP (garantierter Maximalpreis), hinausgeht. Typisch ist, dass diese Form der Projetentwicklung hauptsächlich bei Vorhaben mit hoher Komplexität und/oder hohem Risikogehalt genutzt wird. Auftraggeber und Auftragnehmer stellen im Project Alliancing das gemeinsame Projektteam. Die Entscheidungen im Projekt werden durch ein von beiden Seiten besetztes Lenkungsgremium und damit gemeinsam getroffen. Risiken und Chancen werden grundsätzlich geteilt (sharing of pain and gain) und so gemeinsam getragen. Die in der traditionellen Projektabwicklung übliche Risikoüberwälzung auf eine Vertragspartei wird ersetzt durch gemeinsames Risikomanagement. Mindestvolumina für praktikabel PA-Projekte sollten mindestens bei 2 Mio. Euro liegen.
Publikumsgesellschaft
Als Publikumsgesellschaft werden Unternehmen bezeichnet, deren Kapitalanteile (in der Regel in der Form von Aktien) gehandelt werden und die meist an einer oder mehreren Effektenbörsen notiert sind.
Pull-Strategie
Die Pull-Strategie ist im Marketing die Summe aller Kommunikationsmaßnahmen, die den Kunden veranlassen, aktiv den Kontakt mit dem Unternehmen zu suchen.
Push-Strategie
Die Push-Strategie ist im Marketing die Summe aller Maßnahmen bei denen das Unternehmen potentielle Kunden aktiv anspricht.