Während in der Vergangenheit der Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei der Vermittlung und Strukturierung von Finanzierungen insgesamt lag, stellen uns nunmehr die Entwicklungen um Basel II und insbesondere auch die geänderten strategischen Ansätze der Kreditinstitute vor völlig neue Herausforderungen. Neue Kredite sind i.A. nur noch in Ausnahmefällen bei wirklich guten Bonitätsverhältnissen zu erhalten. Geschäftsvorfälle, die früher nie eine Rolle gespielt haben, werden nun zum Problem, wie etwa die Prolongation von Darlehen. Es passiert derzeit recht häufig, dass Prolongationen entweder in Frage gestellt, ganz verweigert oder zu Konditionen angeboten werden, die unakzeptabel sind. Dabei werden mitunter Margenvorstellungen realisiert, die bis zu 5% reichen. Alternativ werden variable Refinanzierungen angeboten, bei denen die Marge zwar bei 1% liegt, aber die Tilgung bspw. mit 5% angesetzt wird. Generell streben alle Banken eine Erhöhung der planmäßigen Tilgung an, um die Darlehen schneller zurückführen zu können.

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Sofern die kreditgebende Bank die Darlehen ausplatziert hat, bedeutet dies praktisch einen Wechsel des Darlehensgebers. Investoren verfolgen dabei eine klare Exit-Strategie: entweder Ablösung des Darlehens zu Quote x oder Verwertung der Sicherheiten. Generell wollen die Investoren keine langfristigen Finanzierungen begleiten das würde schließlich bei einer angestrebten Rendite von 30% auch nicht funktionieren können…

Treten derartige Probleme auf, sollte mit den Nachrang- und /oder Hauptgläubigern das Gespräch gesucht werden. Die Nachranggläubiger haben im Verwertungsfall oftmals das Nachsehen, wenn die zugunsten der Vorranggläubiger bestellten Sicherheiten zwar deren Ansprüche ganz oder tw. befriedigen, für die nachrangig Besicherten aber nichts mehr “übrig bleibt”. Mit einer Ablösung stellt sich also das nachrangig besicherte Kreditinstitut sicherheitenmäßig gesehen besser und ist entsprechend motiviert. Gläubiger, die insgesamt gesehen nur einen relativ kleinen Anteil am Gesamtkreditportfolio eines Unternehmens haben, nutzen häufig diese Position aus. Mit kaum realisierbaren Forderungen oder einer generellen Verweigerungshaltung wird versucht, die Hauptgläubiger zu einer Ablösung des vergleichsweise kleineren Engagements zu bewegen und so Störungen oder Erschwernisse zu eliminieren. Die Großgläubiger sind hier in der Regel ebenfalls motiviert, da sie im Verwertungsfall höhere Verluste befürchten müssen. Weiter Ausführungen zum (präventiven) Kreditportfolio- und Zinsmanagement finden sich hier.