Alternativen?
Versicherungen und Bausparkassen sind seit einiger Zeit im wohnungswirtschaftlichen Kontext besonders aktiv und erfreuen sich hier auch der Unterstützung von auf Provisionsbasis arbeitenden Vermittlern.
Generell ist festzustellen, dass die Professionalität der Anbieter aus der Assekuranz bei großvolumigen Finanzierungen wächst. Dem Bestreben der Versicherungsbranche, Finanzierungen in der Wohnungswirtschaft zu platzieren, kommt der zumindest teilweise Rückzug der kreditgebenden Banken zugute. Am Markt zu beobachten ist, dass seitens der Versicherungsgesellschaften üblicherweise nur AAA-Risiken gezeichnet werden und außerordentlich großer Wert auf einen niedrigen Beleihungsauslauf gelegt wird. Begründet wird diese Vorgehensweise damit, dass es das Geld der Versicherten sei, das für diese Finanzierungen zum Einsatz kommt. Häufig ist bei Finanzierungen durch Versicherungsgesellschaft zu beobachten, dass Einzelgrundschulden objektweise bestellt werden mitunter sogar hauseingangsweise. Bedauerlich ist, dass bei Finanzierungen über Versicherungsgesellschaften kein Bezug auf die tatsächlichen intern erforderlichen Zinssätze im Sinne der Wiederanlage von Einlagen genommen wird, sondern sich stattdessen seitens der Assekuranz an den Marktgegebenheiten der im VdP organisierten Banken genommen wird. Eine Negativerklärung, dass die ausgereichten Kredite nicht an Dritte weitergereicht oder verkauft werden, verweigert die Assekuranz generell unter Verweis auf branchenübliche Grundsätze und Vorgaben durch die BaFin. Ein Verkauf entsprechender Darlehensforderungen ist insofern prinzipiell und jederzeit auch ohne Einwilligung des Darlehensnehmers möglich.
Beim Abschluss von Bausparverträgen zum Zweck der Finanzierung ist zu beachten, dass prinzipiell kein Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens besteht. Die Ansprüche, die die Bausparkassen an Beleihungsobjekte stellen, zeichnen sich durch einen sehr niedrigen Beleihungsauslauf und eine erstrangige Besicherung aus. Hinzu kommt, dass bei Bausparverträgen relativ hohe Nebenkosten, etwa bei Abschluss des Bausparvertrages, Bereitstellung des Bauspardarlehens, Schätzgebühren usw. zu berücksichtigen sind. Unstrittig ist, dass während der anhaltenden Niedrigzinsphase die von Bausparkassen gezahlten Passivzinssätze durchaus lukrativ sind, wobei eben auch hier immer auf die damit verbundenen Nebenkosten zu achten ist. Der Charakteristik eines Bauspardarlehens ist es immanent, dass diese Kredite über eine sehr hohe Tilgung verfügen, so dass die ausgereichten Darlehen im Allgemeinen nach einem Zeitraum von ca. 12 Jahren zurückgezahlt sind wobei es hier selbstverständlich eine große Variationsbreite in Abhängigkeit von der jeweiligen Bausparkasse und dem verwendeten Tarif gibt.
Wird eine Finanzierung über eine Versicherungsgesellschaft oder eine Bausparkasse ins Kalkül gezogen, so sollte unbedingt vorvertraglich ein Vergleich mit klassischen Finanzierungsmitteln und bspw. auch mit Einbeziehung von KfW-Fördermitteln erfolgen.