Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit haben wir uns rein präventiv mit Simulationsrechnungen beschäftigt, die sich mit den Konsequenzen aus der teilweise dramatischen Steigerung der Energiepreise beschäftigen. Aus den konkreten Kenntnissen der Gegebenheiten unserer Kunden und Auftraggeber wissen wir, dass eine Erhöhung der Heizkosten auf ein Niveau von bis zu 400 % oder sogar im Einzelfall darüber hinaus zu erwarten ist. Während der Mieterbund davon ausgeht, dass etwa ein Drittel der Mieter diese Erhöhungen nicht zahlen kann, haben wir in unseren Simulationsrechnungen eine Quote von lediglich 20 % zugrunde gelegt. Betrachtet man nun ein durchschnittliches Wohnungsunternehmen mit der für Ostdeutschland typischen Miethöhe von 5 € je m² Wohnfläche, den bisherigen Heizungskosten von 1,50 € je m² und unterstellt, dass diese sich auf etwa 4,50 € je m² erhöhen, ergibt sich ein dramatisches Ergebnis: Die meisten Unternehmen, die sich außerhalb der Ballungszentren und Großstädte befinden, werden sehr zeitnah in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Der vorhandene Liquiditätspuffer, der üblicherweise drei bis vier Nettokaltmieten umfasst, wird in relativ kurzer Zeit vollständig aufgezehrt werden. Ob bzw. inwieweit die von der Politik in Aussicht gestellten Hilfen tatsächlich diese Effekte kompensieren können, bleibt abzuwarten. Zwischenzeitlich müssen sich die Unternehmen damit beschäftigen, wie sie diese Situation meistern können. Neben einer allgemeinen Kostenersparnis, der Rückstellung von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen stehen hier wohl zuallererst Mieterhöhungen nach § 558 BGB und die Aufnahme von Kontokorrentkreditlinien auf der Agenda.
Neben der mehr oder weniger akademischen Betrachtung, dass die Mieter die in Rede stehenden Erhöhungen der Heizkosten nicht zahlen können, befürchten wir einen zusätzlichen Effekt: Aufgrund der in der Mehrheit aller Fälle erteilten SEPA-Mandate wird damit zu rechnen sein, dass einzelne Lastschriften entweder nicht eingelöst werden können oder aber auch Rücklastschriften veranlasst werden. Denn letztlich ist dem Mieter angesichts der Kontobewegungen nicht möglich, zwischen der Nettokaltmiete, den vormaligen Betriebskosten und der zu erwartenden Betriebskostenerhöhung zu unterscheiden. Insofern wird es nicht wundern, wenn von den Vermietern nicht nur der Ausfall der Betriebskostensteigerung, sondern der Komplettausfall der Mietzahlungen und Nebenkostenzahlungen zu stemmen sein wird. Im GdW-Lagebild vom 24. August 2022 wird bereits davon gesprochen, dass sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklungen etwa 22 % aller Wohnungsunternehmen in existenzbedrohlicher Situation befinden – in Ostdeutschland sollen es sogar 39 % sein. Mit anderen Worten: Es besteht dringender Handlungsbedarf bei den politischen Entscheidungsträgern, um die aus dieser Situation abzuleitenden massiven, negativen Folgen abzufedern oder zu kompensieren.
Und ganz nebenbei: Das Energiewirtschaftsgesetz EnWG schreibt zum 1. Oktober den Füllstand der Gasspeicher mit 85 % vor. Am 1. September 2022 beträgt der Füllstand 84,03 % …