Im Zusammenhang mit der Tierhaltung in Wohnungen wird immer wieder die Frage der Zumutbarkeit diskutiert. Allgemein wird dabei die Auffassung vertreten, dass die Belastung, die für Wohnung und Nachbarschaft aus der Haltung von drei Katzen hervorgeht, etwa mit jener vergleichbar sei, die ein in Wohnungshaltung lebender Hund verursacht. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes ergibt sich die fundamentale – und bitte nicht ganz ernst zu nehmende– Ausgangsgleichung für die Abwägung der Zumutbarkeit des mittleren Tierdurchsatzes je Wohnung:
EIN x HUND = DREI x KATZE
Tierhaltung
Durch Division beider Seiten der Gleichung mit E, I und D ergibt sich:
N x HUN = R x KATZ
Anschließend wird die Gleichung nach N umgestellt, so dass sich ergibt:
bsdfhksdafjlsdfhys
In dieser nunmehr gefundenen epochalen Gleichung haben die einzelnen Variablen folgende Bedeutung:
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N Zu erwartende Anzahl der Tiere des Mieters je Wohnung
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R Reiz des Haustiers, sog. Schmusewert
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H Hunger der jeweils anzuschaffenden Spezies
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U Juristischer Umfang der Tierhaltungsklausel im Mietvertrag
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KATZ Konzipiert-animalische Traumatisierungszahl, die als Konstante aus diversen Tabellenwerken zu entnehmen ist
Mit der oben ermittelten Gleichung lassen sich durch Grenzwertbetrachtung bereits die Größenordnungen bezüglich der zu erwartenden Anzahl Tiere je WE abschätzen.
Im Folgenden sollen dazu einige Spezialfälle untersucht werden, indem die jeweils betrachtete Variable mit “∞” (unendlich) oder “0” eingesetzt wird.
SCHMUSEWERT R
1a) Die in der Wohnung beheimateten Tiere haben einen großen Reiz, also einen großen Schmusewert R, wie er etwa bei der landläufig bekannten Schmusekatze auftritt.
lim N = ∞
R → ∞
Praktisch ist dieser Fall aber nahezu auszuschließen, da die Schmusekatze an sich nur in den allerwenigsten Fällen ein zweites Exemplar neben sich duldet.
1b) Ist der Schmusewert R sehr gering, wie etwa bei Raubkatzen, Schwiegermüttern usw. ändert sich der Grenzwert:
lim N = 0
R → 0
Dieses Ergebnis deckt sich mit bereits empirisch gefundenen Erfahrungswerten.
MIETVERTAGSKLAUSELN U
2a) Finden sich im Mietvertrag keine Klauseln U zur Tierhaltung, so ist mit einer entsprechend intensiveren Tierhaltung zu rechnen:
lim N = ∞
U → 0
2b) Gut beraten sind Vermieter, die die sehr umfangreichen Klauseln des sog. Hamburger Mietvertrages übernehmen. Auch hier kann in guter Näherung davon ausgegangen werden, dass in diesem Fall U = oo. Damit ergibt sich:
lim N = 0
U → ∞
Das Zitat zum Tier:
Sei nett zu Tieren – du könntest selbst eins sein.
Norbert Blüm (*1935)