Am 28. Mai 2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten, die ihrerseits die europäische Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und Teile des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ablöst. Künftig müssen personenbezogene Daten physisch gelöscht werden, was insbesondere wohl auch die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung vor Probleme stellen wird.
Es reicht also künftig nicht mehr aus, die betroffenen Datensätze inaktiv zu stellen, da sie physisch aus allen anderen IT-Anwendungen gelöscht werden müssen. Einmal gelöschte Daten können dann nicht mehr rekonstruiert werden, was unter Umständen zusätzliche Sicherheitsmechanismen erforderlich machen kann.
Damit drückt die DSGVO die Datenlöschung viel stärker in den Fokus des Kunden und zwingt die Finanzdienstleister, wie auch die Spareinrichtungen, zu entsprechenden Aktivitäten. Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, wird ein durchaus nicht unerheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand erforderlich sein, um Gesetzesverstöße zu vermeiden. Insofern sind Unternehmen gut beraten, wenn sie die Qualität und Konsistenz ihrer Kundendatensätze als eine strategische Aufgabe ansehen.