Programm Stadtumbau West

Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Forschungsfeld “Stadtumbau West”, in dem seit 2002 16 Pilotprojekte in ausgewählten Städten Westdeutschlands untersucht werden, hat die Bundesregierung im Jahr 2004 einen eigenen Programmbereich “Stadtumbau West” in der Städtebauförderung aufgelegt. Finanziell unterstützt werden vor allem diejenigen Städte in Westdeutschland, die besonders stark von den Auswirkungen des wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandels betroffen sind. Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, sich frühzeitig auf die Strukturveränderungen in Demografie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen.

Programmschwerpunkte:

  • Stärkung innerstädtischer Bereiche, im Besonderen auch innerstädtische Altbaubestände

  • der Umbau von Wohngebieten der 1950-er bis 1970-er Jahre zur Anpassung an heutige Wohnbedürfnisse sowie die Umnutzung baulicher Anlagen zu einer neuen Nutzung bzw. Zwischennutzung

  • Das Programm soll vorbeugend wirken und vermeiden, dass künftig Wohnungen im Westen Deutschlands aufgrund von Leerstand in gleichem Umfang zurückgebaut werden müssen, wie dies heute in den neuen Ländern notwendig ist.

Das Programm Stadtumbau West unterstützt inzwischen 443 Kommunen (Stand 2015) bei der Bewältigung des demographischen und wirtschaftlichen Strukturwandels. Von 2004 bis einschließlich 2014 wurden insgesamt ca. 749 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für Stadtumbaumaßnahmen eingesetzt. Mit den ergänzenden Mitteln von Ländern und Gemeinden (insgesamt zwei Drittel) standen in diesem Zeitraum ca. 2,25 Milliarden Euro für die Umsetzung des Programms Stadtumbau West bereit. Allein im Jahr 2014 standen ca. 105 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für den Stadtumbau West zur Verfügung.

Generell ist zu berücksichtigen, dass sich die Ansätze von Stadtumbau Ost und Stadtumbau West grundlegend voneinander unterscheiden:

  • Infrastruktur: Ausstattung und Zustand der öffentlichen Infrastruktur sind in den alten und neuen Ländern unterschiedlich. Die technische und soziale Infrastruktur ändert sich in den neuen Ländern schon jetzt drastisch. Vergleichbare Strukturbrüche werden in den alten Ländern erst in zehn bis 15 Jahren erwartet.

  • Wohnungsbestand: In den neuen Ländern stehen bis zu 1,3 Millionen Wohnungen leer (oder rund 16% des im Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) organisierten Wohnungsbestandes). In den alten Ländern liegt die durchschnittliche Leerstandsquote unter 5%. Die Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland ist durch Altschulden, problematische Wohnungsbestände und geringe Zahlungsfähigkeit ihrer Mieter so stark vorbelastet, dass sie kaum noch ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Westdeutsche Unternehmen verfügen über eine vergleichsweise große Handlungsfähigkeit.

  • Bevölkerung: Die neuen Länder haben im vergangenen Jahrzehnt dramatische Bevölkerungsverluste hinnehmen müssen. Diese werden in Westdeutschland abgemildert in den nächsten zehn Jahren auch erwartet.

Grundlage für die Ausgestaltung des Programms in den geförderten Städten und Gemeinden ist der Leitfaden für den Programmbereich “Stadtumbau West”. Die Begleitforschung für den Programmbereich wird auf Seiten des Bundes vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wahrgenommen. Dabei ist eine enge Abstimmung mit dem ExWoSt-Forschungsfeld “Stadtumbau-West” vorgesehen.
Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG Bau) vom Sommer 2004 wurde der Stadtumbau ebenso wie die Soziale Stadt langfristig gesetzlich verankert und näher geregelt.

Bilanz und Ausblick nach 10 Jahren (2014)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mit der Publikation „10 Jahre Stadtumbau West. Programmprofil und Praxis“ (Stand April 2014) Bilanz gezogen. Folgende Erkenntnisse zum Forschungsfeld „Stadtumbau West“ konnten gewonnen werden:

Das Städteförderungsprogramm kann insgesamt als wirksam und zielführend betrachtet werden. So konnten bereits in vielen Kommunen die Innenstadtentwicklung und Revitalisierung von Brachflächen gefördert, durch die Bündelung unterschiedlicher Mittel umfangreiche Maßnahmen in innerstädtischen Bereichen realisiert und Leerstände beseitigt werden

Bis Ende 2013 wurden 434 westdeutsche Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels durch das Programm gefördert. Die Anzahl der Kommunen mit Mittelbedarf wird steigen, das betrifft vor allem Teilräume in Nord- und Westdeutschland sowie Randlagen in Süddeutschland.

Etwa 749 Mio. € Bundesfinanzhilfen wurden von 2004 bis einschließlich 2014 für Stadtumbaumaßnahmen eingesetzt. Zusammen mit den ergänzenden Mitteln von Kommunen und Ländern standen in diesem Zeitraum etwa 2,25 Mrd. € bereit. Für das Jahr 2014 betrugen die vom Bundeshaushalt bereitgestellten Bundesfinanzhilfen 105 Mio. €.

Die Standortentscheidungen der Bundeswehr und der Abzug der alliierten Streitkräfte schaffen weitere Stadtumbaubedarfe.

In zahlreichen Stadtumbauvorhaben ist erkennbar, dass trotz der Vorleistung der Kommunen die Eigentümer von für den Stadtumbau bedeutsame Gebäude nicht investieren. Zu nennen sind hier private Investmentfonds, die die Immobilien nur zur reinen Geldanlage erworben haben und mehrheitlich das Ziel einer kurzfristigen Rendite verfolgen.

Für „Schrottimmobilien“ wird in vielen Bereichen nach Lösungen gesucht, da der Einsatz notwendiger Instrumente oft in die Rechte der jeweiligen Immobilieneigentümer eingreift. Deshalb werden Erweiterungen des Angebots von Fortbildungen zu Rechtsaspekten im Stadtumbau als notwendig erachtet, da in der Vergangenheit in diesem Bereich ein Kompetenzverlust bei Kommunen und Dienstleistern festzustellen war.

Weitere Aufgaben wurden dem Stadtumbau durch die Novelle des Baugesetzbuches von 2011 hinsichtlich der Aspekte Klimaschutz und Klimafolgeanpassung auferlegt. Das Thema steckt aber in vielen Bereichen noch in einer konzeptionellen Phase.

Am Beispiel mehrerer Stadtbauvorhaben lässt sich eine steigende Anzahl an Bürgern feststellen, die ihr Kapital sinnstiftend einsetzen wollen und dabei auf Renditemaximierung verzichten. Gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen oder Privatspendern sehen in ihrem Engagement einen Mehrwert für ihren Heimatort.

Weiterhin bestehen in West- und Ostdeutschland strukturell unterschiedliche Problemlagen. Dennoch werden mittlerweile Gemeinsamkeiten zwischen den Stadtumbauprogrammen von Ost und West erkennbar. Beispiel dafür liefert der gemeinsame Artikel zum Stadtumbau in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung von 2008. Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode ist zudem die Rede von einer perspektivischen Zusammenführung beider Stadtumbauprogramme.